Deutsche Verfassungsrichter verhandeln Klagen gegen Tarifeinheit

Karlsruhe (APA/Reuters) - Vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht steht ab Dienstag das Tarifeinheitsgesetz auf dem Prüfstand. Die neue R...

Karlsruhe (APA/Reuters) - Vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht steht ab Dienstag das Tarifeinheitsgesetz auf dem Prüfstand. Die neue Regelung beschränkt die Macht kleiner Gewerkschaften. Im Streitfall gilt in einem Betrieb der Tarifvertrag, der von der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern ausgehandelt wurde.

Dagegen haben fünf Gewerkschaften Verfassungsbeschwerde eingelegt. Sie sehen das fundamentale Recht beschnitten, dass sich Arbeitnehmer frei zu Gewerkschaften zusammenschließen dürfen. Das Prinzip ist in Artikel 9 des Grundgesetzes verankert und unter Juristen als Koalitionsfreiheit bekannt.

Der Erste Senat verhandelt den heiklen Fall unter Vorsitz des Vizepräsidenten Ferdinand Kirchhof zwei Tage lang mündlich. Ein Urteil steht frühestens in drei Monaten an. Konkret klagen die für die Lufthansa -Streiks bekannte Pilotenvereinigung Cockpit, die Ärzteorganisation Marburger Bund, die Flugbegleitergewerkschaft Ufo, der Beamtenbund und Verdi.

Das Gesetz zur Tarifeinheit ist seit Sommer 2015 in Kraft. Der Weg dorthin war steinig, da die Bundesregierung große Mühe hatte, das Gesetz juristisch abzusichern. Nach langem Hin und Her und Verzögerungen einigte man sich auf folgende Formel: Innerhalb eines Betriebs hat nun die Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern das Sagen, wenn es um Tarifverhandlungen- und Verträge geht. Das Gesetz tauge dazu, die Spaltung der Belegschaft in immer mehr kleine Gewerkschaften zu verhindern, hatte der Arbeitgeberverband BDA argumentiert. Aus Sicht von Gewerkschaften ist das Gesetz nicht praktikabel, da etwa die Definition eines Betriebs schwammig ist. Insbesondere kleine Arbeitnehmerorganisation fürchten zudem um ihre Durchsetzungskraft in den Unternehmen, da die von ihnen ausgehandelten Tarifverträge nicht mehr automatisch Geltung haben.

Angewandt wurde die neue Regelung noch nicht. Allerdings brodeln bereits Konflikte, etwa bei der Lufthansa -Billigtochter Eurowings. Hier streiten sich Ufo und ver.di um die Vorherrschaft bei den Flugbegleitern.

Nicht nur den Spezialgewerkschaften ist das Gesetz ein Dorn im Auge, sondern auch großen Organisationen. „Tarifeinheit ist grundsätzlich erstrebenswert, damit Beschäftigte nicht gegeneinander ausgespielt werden, aber dies müssen wir mit gewerkschaftlichen Mitteln erreichen“, sagt ver.di-Chef Frank Bsirske. Ein erster Versuch der Spartengewerkschaften, das neue Gesetz per Eilantrag zu stoppen, war im Oktober 2015 gescheitert. An der damaligen Ablehnung lässt sich aber nicht ablesen, wie die Karlsruher Richter nun entscheiden werden.