Russland erklärt Urteil zu Yukos-Entschädigung für ungültig
St. Petersburg/Straßburg (APA/AFP) - Das russische Verfassungsgericht hat das Urteil eines europäischen Gerichts zur Entschädigung der frühe...
St. Petersburg/Straßburg (APA/AFP) - Das russische Verfassungsgericht hat das Urteil eines europäischen Gerichts zur Entschädigung der früheren Anteilseigner des zerschlagenen Ölkonzerns Yukos für ungültig erklärt.
Der Richterspruch des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte müsse nicht umgesetzt werden, da er die Prinzipien der russischen Verfassung verletzte, urteilten die Verfassungsrichter bei einer Sitzung am Donnerstag in St. Petersburg.
Das Europäische Gericht hatte den russischen Staat 2014 zur Zahlung einer Rekord-Entschädigung von 1,9 Mrd. Euro an die früheren Yukos-Aktionäre verurteilt. Das Gericht hatte Unregelmäßigkeiten bei der staatlichen Zerschlagung des Konzerns im Jahr 2000 festgestellt, der mehrheitlich dem Kreml-Kritiker Michail Chodorkowski gehört hatte.
Die russischen Verfassungsrichter beriefen sich nun in ihrem Urteil auf ein Gesetz, welches das russische Parlament Ende 2015 - also nach dem Entschädigungsurteil - verabschiedet hatte. Dieses Gesetz schreibt fest, dass die Prinzipien der russischen Verfassung grundsätzlich Vorrang vor den Urteilen internationaler Gerichte hätten.
Das europäische Entschädigungsurteil laufe den „Verfassungsnormen der Gleichheit und der Gerechtigkeit“ zuwider, befanden die russischen Richter. Sie verwiesen darauf, dass Yukos sich der Steuerhinterziehung in großem Maßstab schuldig gemacht habe, wodurch der Konzern „die sozialen und demokratischen Grundlagen des Staates bedroht“ habe.
Der Generalsekretär des Europarats, Thorbjörn Jagland, äußerte sich besorgt. Alle Mitgliedstaaten des Europarats seien an die Europäische Menschenrechtskonvention gebunden - und damit verpflichtet, die Urteile des Straßburger Gerichtshofs umzusetzen, betonte der Norweger. Der Europarat werde das Urteil des russischen Verfassungsgerichts prüfen und dann über das weitere Vorgehen entscheiden. Russland gehört der paneuropäischen Organisation seit Februar 1996 an.
Zum Fall Yukos gibt es auch ein Urteil des Ständigen Schiedsgerichtshofs in Den Haag: Es hat den russischen Staat zur Zahlung von Entschädigungen in Höhe von rund 47 Mrd. Dollar (44,1 Mrd. Euro) an frühere Yukos-Aktionäre verurteilt. Ein niederländisches Gericht hatte diese Entscheidung auf Antrag Russlands im Juli aber aufgehoben; frühere Yukos-Aktionäre legten dagegen Berufung ein.
~ WEB http://www.echr.coe.int/ ~ APA511 2017-01-19/17:14