Gemeinderat probte den Aufstand
Mit Ausnahme des Bürgermeisters zeigten alle Gemeinderäte in Fügen der neuen Stellplatzverordnung des Landes die Rote Karte und lehnten eine Reduzierung der Autoabstellplätze bei Wohnbauten ab.
Von Josef Lackner
Fügen –„Und jetzt zum unbeliebtesten Punkt der Tagesordnung.“ Diese Einleitung von Bürgermeister Dominik Mainusch bei der Gemeinderatssitzung in Fügen am Mittwochabend zur geplanten Beschlussfassung der Garagen- und Stellplätzeverordnung deutete schon auf anstehende Probleme hin.
Eine Herabsetzung der zu errichtenden Autoabstellplätze bei Wohnbauten sei eine „Katastrophe für uns und eine Frechheit“, wurde dann der junge Ortschef bezüglich der Vorgaben des Landes noch deutlicher. „Aber es bleibt uns keine andere Wahl, als unsere Verordnung an die höherrangige des Landes anzupassen und sie unter Protest zu beschließen.“
Sind derzeit in Fügen beispielsweise bei Wohnanlagen ab drei Einheiten mit jeweils über 50 Quadratmeter Wohnfläche zwei Autoabstellplätze und ein Besucherparkplatz pro Wohnung zu errichten, so ist in der „Stellplatzhöchstzahlenverordnung 2015“ des Landes für eine Wohnung bis 60 Quadratmeter im Hauptsiedlungsgebiet nur noch ein Stellplatz pro Wohnung vorgesehen. Bei größeren Wohnungen (bis 110 Quadratmetern) und Anlagen außerhalb des Hauptsiedlungsgebietes steigt die Anzahl der Stellplätze zum Beispiel auf zwei. Zudem wurde Fügen als einzige Zillertalgemeinde in die Kategorie eins unter den Orten eingestuft, was sich in einer niedrigeren Anzahl der vorzuschreibenden Stellplätze niederschlägt.
Bekanntlich sind diese Beschlüsse des Landes besonders in Hinblick auf leistbares Wohnen und platzsparendes Bauen gefallen.
Ziemlich rasch waren sich die Mandatare quer durch alle Fraktionen einig, dass man hier nicht zustimmen kann. Schon jetzt würden Privatautos in großer Zahl öffentlichen Grund als Parkplatz beanspruchen. GV Roland Unterlercher und GR Sebastian Schwarzenauer begründeten ihre Verweigerung besonders in Hinblick darauf, welche Probleme da zusätzlich auf Fügen als Tourismusort zukommen würden. „Hier hat der Amtsschimmel gewiehert, wir sollen mit unserer Ablehnung ein Zeichen setzen“, meinte GR Christian Hotter.
Es wurde seitens der Mandatare aber auch zum Ausdruck gebracht, dass man verstehe, wenn der Bürgermeister die Gesetze des Landes vollstrecken muss und nicht dagegen sein kann.
Dieser wiederum riet zu „diplomatischem Vorgehen“, um nach einer Zustimmung zumindest auf eine Einstufung Fügens in eine niedrigere Kategorie hoffen zu können. Außerdem kenne er keine Gemeinde, die dagegen gestimmt hätte, rechtlich gebe es keine andere Möglichkeit. „Bei einer Ablehnung durch uns wird das Land die widersprüchlichen Teile unserer Verordnung aufheben“, betonte der Bürgermeister.
Vergeblich, denn bei der Abstimmung blieben bis auf seine Hand alle unten, bei den Gegenstimmen war es dann mit 14:1 umgekehrt.