Kurzes Finale im Prozess Arenaria gegen Land Burgenland

Eisenstadt (APA) - Nur kurz hat am Freitag das Finale im Zivilprozess gedauert, in dem der Kulturveranstalter Arenaria vom Land Burgenland F...

Eisenstadt (APA) - Nur kurz hat am Freitag das Finale im Zivilprozess gedauert, in dem der Kulturveranstalter Arenaria vom Land Burgenland Fördermittel in Höhe von einer Million Euro fordert. Zunächst wurden drei Zeugen gehört, nach knapp einer Stunde war die Beweisaufnahme und damit das Verfahren beendet.

Als Erster wurde der Vorstandsvorsitzende jener zwei Esterhazy-Wirtschaftsstiftungen befragt, welche die Piedra-Stiftung gegründet hatten, deren Tochterunternehmen die Arenaria ist. Dabei ging es vor allem um ein Gespräch im Mai 2016 zwischen Vertretern des Landes und der Esterhazy-Betriebe. Man habe damals auch angesprochen, warum die Esterhazy Betriebe vom Land Burgenland allgemein keine Förderungen bekommen würden und auch einige Beispiele aufgezählt, schilderte der Vorstandschef.

Schließlich habe man auch die von der Arenaria beantragten Kulturförderungen thematisiert und „mit einem lächelnden Gesichtsausdruck“ zu hören bekommen: „Es braucht sich niemand wundern, wenn man das Land klagt“ (Die Esterhazy Betriebe fordern vom Land Burgenland in einem anderen Rechtsstreit betreffend das Schloss Esterhazy rund elf Millionen Euro, Anm.). Auf Nachfrage von Richter Markus Grems meinte der Zeuge, die Aussage sei von Kulturlandesrat Helmut Bieler (SPÖ) gekommen.

Auch der einstige Geschäftsführer der 2014 in Konkurs gegangenen Opernfestspiele St. Margarethen GmbH & CoKG (OFS) wurde befragt. 1996 habe im Steinbruch die erste Opernaufführung stattgefunden. Bis 2010 habe sich die Veranstaltung „Gott sei Dank“ gerechnet, ab 2012 habe es Besucherrückgänge gegeben. Er habe dann um eine Wirtschaftsförderung angesucht, die er nicht bekommen habe. „Aber 2014 hätte ich sie dann bekommen“, fügte er hinzu. Dazu kam es jedoch nicht mehr, weil die OFS insolvent wurden.

Die Rechtsanwälte der Arenaria riefen schließlich noch deren Geschäftsführerin in den Zeugenstand, um sie nach ihrer Einschätzung der kulturellen Bedeutung der Opernaufführungen im Römersteinbruch zu befragen. Diese seien international bekannt und fänden mittlerweile seit 21 Jahren statt: „Man kann nicht sagen, dass das nicht zur burgenländischen Identität gehört“, argumentierte die Zeugin.

Nachdem keine weiteren Beweisanträge gestellt wurden, beendete der Richter die Beweisaufnahme. Mit der im Zivilprozess gängigen Formel: „Die Entscheidung erfolgt schriftlich“ wurden die Streitparteien entlassen.