Hoteliers mit Handwerk im Clinch um Reform
Die Handwerkssparte habe Änderungen der Gewerbeordnung zugunsten der Hotels boykottiert, kritisieren Hoteliers und Grüne. Gewerbe warnt vor Standortschwächung.
Innsbruck –Die Änderung der Gewerbeordnung sorgt für Zoff zwischen Hoteliers und der Bundessparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer. Denn im Begutachtungsentwurf zur Gewerbeordnung sei ursprünglich vorgesehen gewesen, dass Gewerbetreibende im Umfang von bis zu 15 % ihres Jahresumsatzes – bei unreglementierten Gewerben bis zu 30 % – auch andere Leistungen erbringen dürfen, ohne einen eigenen Gewerbeschein besitzen zu müssen, sagt die Hotellerie. Für Hoteliers hätte das bedeutet, dass sie im Umfang von 15 % (bzw. 30 %) ihres Jahresumsatzes Skier verleihen, Liftkarten verkaufen oder Taxidienste ohne Gewerbeschein anbieten dürfen.
Auf Betreiben der Bundessparte Gewerbe und Handwerk sei der Jahresumsatz als Berechnungsbasis gestrichen worden, kritisiert die Hotellerie. Ein Gewerbeschein für Nebentätigkeiten sei künftig schon fällig, wenn bei jedem einzelnen Gast die Umsatzgrenze von 15 % (bzw. 30 %) überschritten wird, beklagt die Österreichische Hoteliervereinigung (ÖHV). „Die Blockade geht von der Sparte Gewerbe und Handwerk aus“, kritisiert die ÖHV. Auch Grünen-Tourismussprecher Georg Willi kann den Änderungen nichts abgewinnen. „Geplante Verbesserungen in der Gewerbeordnung werden wieder gestrichen. Teurere Nebenleistungen können die Hoteliers nicht mehr anbieten, weil die 15 % des Umsatzes bezogen auf einen Gast gerade im Winter rasch erreicht sind.“ Aus seiner Sicht sei Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner auf Druck der Handwerkssparte eingeknickt. Der Bundessparte Gewerbe und Handwerk sei es gelungen, „mit einer Kampagne die einfache Regelung mit 15 % vom Jahresumsatz zu kippen“, meint ÖVP-Tourismussprecher Franz Hörl.
Die Handwerkssparte verteidigt ihr Veto. Das ursprüngliche Modell auf Basis des Jahresumsatzes hätte „für den Standort Österreich negative Folgen“, sagt Bundesspartenobfrau Renate Scheichelbauer-Schuster. Würde beispielsweise der Bau eines Kindergartens für 1 Mio. Euro ausgeschrieben werden, hätte sich ein großer Fliesenlegerbetrieb mit 9 Mio. Euro Jahresumsatz im Nebenrecht den Auftrag schnappen können, ohne entsprechende Befähigung. „Diese Regelung würde auch der Hotellerie nicht guttun“, meint Scheichelbauer-Schuster. (mas)