Europarats-Kommissar: Russland an Straßburger Yukos-Urteil gebunden

Straßburg (APA/dpa) - Der Menschenrechtskommissar des Europarats hat Russland scharf dafür kritisiert, dass es ein Urteil des Europäischen M...

Straßburg (APA/dpa) - Der Menschenrechtskommissar des Europarats hat Russland scharf dafür kritisiert, dass es ein Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs (EGMR) zur Entschädigung ehemaliger Eigner des Ölkonzerns Yukos nicht umsetzen will. Nils Muiznieks befürchtete „weitreichende Konsequenzen für den Schutz der Menschenrechte in Russland und andernorts in Europa“, wie er am Freitag in Straßburg mitteilte.

Der Menschenrechtsgerichtshof hatte Russland 2014 verpflichtet, früheren Aktionären des zerschlagenen Ölkonzerns Yukos 1,86 Milliarden Euro zu zahlen. Das russische Verfassungsgericht hatte am Donnerstag jedoch entschieden, dass das Straßburger Urteil gegen die nationale Verfassung verstoße.

Der Menschenrechtskommissar forderte Moskau nun auf, das Gesetz zu ändern, das es dem russischen Verfassungsgericht seit einem Jahr erlaubt, Urteile des Menschenrechtsgerichtshofs zu überprüfen. Das Gesetz signalisiere, dass die Menschenrechte sowie das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip beliebig außer Acht gelassen werden können.

Die Mitgliedstaaten des Europarats, zu denen Russland seit 1996 zählt, haben sich diesen Grundsätzen ebenso wie einer Umsetzung der Straßburger Urteile verpflichtet.

~ WEB http://www.echr.coe.int/ ~ APA297 2017-01-20/13:16