PIP-Skandal - TÜV zu 60 Millionen Euro Schadenersatz verurteilt

Toulon (APA/AFP/dpa) - Der deutsche TÜV ist in Frankreich wegen mangelhafter Brustimplantate der Firma PIP zur Zahlung von insgesamt 60 Mill...

Toulon (APA/AFP/dpa) - Der deutsche TÜV ist in Frankreich wegen mangelhafter Brustimplantate der Firma PIP zur Zahlung von insgesamt 60 Millionen Euro Schadenersatz verurteilt worden. Das Handelsgericht in Toulon entschied am Freitag, jede der 20.000 Klägerinnen solle 3.000 Euro erhalten. Der TÜV kündigte Berufung gegen das Urteil an.

Der TÜV Rheinland hatte mit billigem Industriesilikon gefüllte Implantate des französischen Herstellers PIP (Poly Implant Prothese) zertifiziert. Bereits im November 2013 verurteilte das Handelsgericht von Toulon den Verein zur Zahlung von Schadenersatz an 1.700 betroffene Frauen und an mehrere Händler. Das Gericht hielt dem TÜV vor, gegen seine „Kontroll- und Aufsichtspflichten“ verstoßen zu haben. Er hatte das Herstellungsverfahren bei PIP zertifiziert, nicht aber die Silikonpolster selbst.

Das Berufungsgericht in Aix-en-Provence hob das Urteil aber 2015 auf und erklärte, der TÜV habe seine Kontrollpflichten erfüllt und „keinen Fehler“ begangen. Dieser hat stets betont, selbst von PIP getäuscht worden zu sein.

Der inzwischen insolvente französische Hersteller PIP hatte jahrelang billiges Industriesilikon für seine Implantate verwendet. Die gerichtliche Aufarbeitung des 2010 aufgeflogenen PIP-Skandals fand an mehreren Fronten statt. Da auch Österreicherinnen betroffen sind, hat sich der Verein für Konsumentenschutz (VKI) mehreren Verfahren angeschlossen und vertritt knapp 70 Frauen.

Zuletzt hat ein Berufungsgericht in Aix-en-Provence die vierjährige Haftstrafe für PIP-Gründer Jean-Claude Mas bestätigt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er seine Kunden und auch den TÜV Rheinland bewusst täuschte. Nach dem im Mai 2016 ergangenen Urteil gegen den damals 76-Jährigen kündigten seine Verteidiger Rechtsmittel an.