Deutschland

Ehemann schießt durch eigene Haustür auf Familie: Haftstrafe

Symbolfoto.
© TT/Julia Hammerle

Der 64-Jährige schoss durch die Haustür und verletzte dabei seine Tochter (28). Er muss nun viereinhalb Jahre ins Gefängnis.

Karlsruhe – EinMann, der durch die geschlossene Haustür auf seine Ehefrau schießen wollte und dabei die eigene Tochter verletzte, muss viereinhalbJahre ins Gefängnis. Das Landgericht Karlsruhe verurteilte den 64-Jährigen am Freitag wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen. Die Anklage hatte auf versuchten Mord gelautet. Die Kammer erkannte jedoch auf mildernde Umstände, da der Mann aus Verzweiflung über eine Trennung und aus Existenzangst gehandelt habe. Seine Frau hatte ihn vor die Tür gesetzt, er war in einer Notunterkunft untergekommen.

Im vergangenen Juli war derStreit zwischen den Eheleuten in Illingen eskaliert. Zunächst verletzte der 64-Jährige seine Frau mit einer Schusswaffe, die er sich illegal imAusland besorgt hatte, am Kopf; später feuerte er durch die Haustür Schüsse auf sie ab. Dabei verletzte er die 28 Jahre alte Tochter, die hinter der Tür stand, am Oberschenkel.

Mit dem Urteil blieb die Kammer noch unter der Forderung der Verteidigung von fünf Jahren Haft, die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre gefordert. Als strafmildernd werteten die Richter, dass der Mann ein umfassendes Geständnis abgelegt und sich inzwischen mitFrau und Tochter ausgesöhnt hat. Das Urteil ist rechtskräftig. (dpa)