Ministerien - Finanzierung für Erwachsenenschutzgesetz gesichert

Wien (APA) - Laut dem Finanz- und dem Justizministerium ist die Finanzierung des vor wenigen Tagen vom Ministerrat beschlossene Erwachsenens...

Wien (APA) - Laut dem Finanz- und dem Justizministerium ist die Finanzierung des vor wenigen Tagen vom Ministerrat beschlossene Erwachsenenschutzgesetzes gewährleistet. Das Finanzministerium hat dem Justizministerium die notwendige Umschichtung im Justizbudget genehmigt, sagte ein Sprecher des Ressorts von Hans Jörg Schelling (ÖVP). Bestätigt wurde das am Freitag von einer Sprecherin des Justizministeriums.

Am Donnerstag hatte sich die Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter „bestürzt“ darüber geäußert, dass man zwar das Gesetz realisieren wolle, die Finanzierung jedoch nicht gewährleistet sei. „Wie vom Herrn Justizminister (Wolfgang Brandstetter/ÖVP) in der Vergangenheit mehrfach betont, ist eine Finanzierung aus dem Justizbudget nicht möglich. Die den betroffenen Menschen in Aussicht gestellten Verbesserungen sind so nicht umsetzbar. Ein dahin gehendes Versprechen wäre unseriös“, stellten die Richter fest.

Laut einem Sprecher der Vereinigung dürfte es um jährlich rund 15 Millionen Euro Kosten gehen. Sie fallen zum Teil einfach dadurch an, weil die Überwachung der für die Betroffenen ergriffenen Maßnahmen komplexer wird. Außerdem seien alle diese Verfahren auf jeweils drei Jahre Dauer begrenzt und müssten dann evaluiert werden. Brandstetter hatte von Anfangskosten von rund zehn Millionen Euro gesprochen. Ein Inkrafttreten mit 1. Juli 2018 lasse sich bewerkstelligen, hatte der Minister betont.

Das Heimaufenthaltsgesetz sollte für alle Menschen mit Behinderungen, die in Einrichtungen untergebracht sind, gelten, unabhängig, wie alt sie sind, oder in welcher Einrichtung sie leben“, betonte am Freitag die Behindertensprecherin der Grünen, Helene Jarmer. „Da auch Kinder und Jugendliche mit psychischen oder intellektuellen Beeinträchtigungen oft in sozialpädagogischen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht sind, handelt es sich hier um eine offensichtliche Rechtslücke.“ Die Geltung des Gesetzes sollte damit ausgeweitet werden.