Kraft fordert von Berlin neue Rücknahmeabkommen mit Maghreb-Staaten
Berlin (APA/Reuters) - Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidentin Hannelore Kraft übt scharfe Kritik an den Rücknahme-Abkommen der deutschen B...
Berlin (APA/Reuters) - Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidentin Hannelore Kraft übt scharfe Kritik an den Rücknahme-Abkommen der deutschen Bundesregierung mit den Maghreb-Staaten und ruft Kanzlerin Angela Merkel zum Handeln auf. „Wir haben in NRW zurzeit etwa 3.300 Ausreisepflichtige aus nordafrikanischen Staaten, die abgeschoben werden könnten“, sagte Kraft der „Bild am Sonntag“.
Doch die Abkommen, die der deutsche Bundesinnenminister und der Kanzleramtsminister mit Marokko, Algerien und Tunesien getroffen hätten, seien für effektive Rückführungen untauglich. Kraft verwies darauf, dass zum Beispiel nach Algerien und Marokko nur Linienflüge genutzt werden dürfen, nach Tunesien nur Kleincharter bis 25 Personen. In der aktuellen Praxis erfolgten Rückführungen per Linienflug beispielsweise nach Marokko regelmäßig nur mit ein bis zwei Personen. „Wir brauchen dringend eine bessere Zusammenarbeit mit Tunesien und Sammel-Charterflüge auch nach Algerien und Marokko“, forderte sie. Dies müsse die Bundesregierung zügig durchsetzen.
Dazu forderte Kraft den persönlichen Einsatz Merkels: „Wenn notwendig muss die Bundeskanzlerin selbst ihren politischen Druck auf die Regierungen erhöhen. Das würde uns allen in den Ländern helfen.“ Die SPD-Politikerin verwies darauf, dass der Anteil der Straftäter aus den nordafrikanischen Ländern deutlich höher sei als bei anderen Zuwanderergruppen.
Der Präsident der deutschen Bundespolizei, Dieter Romann, plädierte indes für eine Bundeszuständigkeit für Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber. Zurzeit entscheide mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BF) eine Bundesbehörde darüber, ob eine Migrant ein Recht auf Asyl habe, sagte Romann im Deutschlandfunk. Werde dies verneint, gehe die Zuständigkeit an die kommunalen Ausländerämter und die Landespolizeien über. Es sei eventuell „verfahrensökonomischer, diesen Vorgang gleich beim Bund zu belassen und den Vollzug der Außerlandesbringung auch der Bundespolizei aus eigenem Recht zu ermöglichen“, sagte Romann in dem am Sonntag gesendeten Interview.
Die Bundespolizei habe den späteren Attentäter von Berlin, Anis Amri, nach einem Aufgriff bei Friedrichshafen an die Landesbehörden abgeben müssen, sagte der Behördenchef weiter. „Ich kann mir vorstellen, dass hier ein Beibehalt bei der Bundespolizei möglicherweise auch zu einer Abschiebung hätte führen können.“ Die Möglichkeiten, die der Bund in diesem Bereich habe, seien sicherlich besser als bei rund 600 Ausländerbehörden in den Ländern und Kommunen.