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Die Anrechnung von Vordienstzeiten für Bahnmitarbeiter geht in die Verlängerung: Das OLG Innsbruck lässt das ÖBB-Gesetz vom EuGH prüfen.
Von Max Strozzi
Innsbruck –Die Vordienstzeitenregelung der ÖBB-Bediensteten landet erneut vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Konkret lässt das Oberlandesgericht Innsbruck vom EuGH prüfen, ob die bis 2011 rückwirkende ÖBB-Dienstrechtsnovelle aus dem Jahr 2015 europarechtswidrig ist, erklärt AK-Rechtsexperte Thomas Radner. Der Antrag an den EuGH (C-482/16) wurde bereits vergangenen Herbst gestellt. Das Musterverfahren betrifft einen Tiroler Bahnbeschäftigten, der sich mithilfe der AK Tirol gegen die Novelle gewehrt hat.