Ungarn

Rotschlamm-Katastrophe: Prozess muss wiederholt werden

Zehn Menschen starben 2010 bei der Katastrophe, mehr als 200 wurden teils lebensgefährlich verletzt.
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Ein Gericht in Györ hob das Urteil erster Instanz auf. Eine Begründung lag zunächst noch nicht vor.

Györ - Der Prozess um die Rotschlamm-Katastrophe in Nordungarn, bei der 2010 zehn Menschen ums Leben kamen, muss wiederholt werden. Das hat am Montag ein Gericht in Györ entschieden, wie dessen Sprecher, Tamas Ferenczy, der APA sagte. In dem Verfahren müssen sich 15 leitende Mitarbeiter der Aluminiumfabrik MAL AG in Ajka verantworten, die in erster Instanz freigesprochen wurden.

Die Staatsanwaltschaft hatte gegen die in Veszprem ergangenen Freisprüche „mangels Straftat“ berufen. Die Begründung für die Entscheidung der Richter in Györ lag zunächst noch nicht vor.

Die 15 Angeklagten gehören zum Management der MAL AG, in der Anfang Oktober ein Becken mit hochgiftigem Rotschlamm geborsten war. Bei der Umweltkatastrophe hatte rund eine Million Kubikmeter ätzender Rotschlamm die Ortschaften Kolontar und Devecser überschwemmt. Zehn Menschen starben, mehr als 200 wurden teils lebensgefährlich verletzt. Die Schlammlawine zerstörte mehr als 300 Häuser und verursachte schwerste Umweltschäden. (APA)