Menschenrechtsgericht: Noch keine Klage aus Türkei gegen Niederlande
Straßburg/Ankara (APA/dpa) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat bisher keine Beschwerde wegen der niederländischen Auftritts...
Straßburg/Ankara (APA/dpa) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat bisher keine Beschwerde wegen der niederländischen Auftrittsverbote für türkische Minister erhalten. „Uns ist bisher nicht bekannt, dass eine Klage in den Niederlanden oder beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht worden ist“, sagte ein Sprecher am Dienstag in Straßburg.
Um vor den Menschenrechtsgerichtshof ziehen zu können, müssen Kläger zunächst den Rechtsweg in dem Land beschreiten, gegen das sich ihre Beschwerde richtet. In Straßburg könnten die türkischen Minister außerdem nur wegen einer Verletzung ihrer Menschenrechte - etwa ihrer Meinungsfreiheit - klagen. Nicht zuständig sind die Straßburger Richter dagegen für Verstöße gegen internationale Verträge wie das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen.
Nach Anfeindungen aus Ankara hatten die Niederlande am Wochenende Auftritte des türkischen Außenministers Mevlüt Cavusoglu und der Familienministerin Fatma Betül Sayan Kaya in Rotterdam verhindert. Präsident Recep Tayyip Erdogan hatte daraufhin angekündigt, dass sich die Türkei wegen dieser „Verbote“ an alle Instanzen, darunter den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, wenden werde.
Der türkische Oppositionsführer Kemal Kilicdaroglu von der Republikanischen Volkspartei (CHP) warf der Regierung in Ankara vor, nicht entschieden genug gegen die Niederlande vorzugehen. „Wenn Sie etwas tun wollen, tun sie es“, sagte Kilicdaroglu am Montag lauf „Hürriyet Daily News“. Dass dem türkischen Außenminister die Einreise in die Niederlande verweigert worden sei „verletzt unseren Stolz“, erklärte der Mitte-Links-Politiker. Ankara sollte alle Beziehungen zu den Niederlanden abbrechen, die CHP werde die Regierung dabei unterstützen.
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