Deutsche Antidiskriminierungsstelle kritisiert EuGH-Kopftuchurteil
Berlin (APA/AFP) - Die Leiterin der staatlichen deutschen Antidiskriminierungsstelle, Christine Lüders, hat das Kopftuchurteil des Europäisc...
Berlin (APA/AFP) - Die Leiterin der staatlichen deutschen Antidiskriminierungsstelle, Christine Lüders, hat das Kopftuchurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) kritisiert. Es könne „für muslimische Frauen, die ein Kopftuch tragen, in Zukunft noch schwerer werden, in den Arbeitsmarkt zu kommen“, erklärte Lüders am Dienstag in Berlin.
Arbeitgeber sollten sich „gut überlegen, ob sie sich durch Kopftuchverbote in ihrer Personalauswahl einschränken wollen“. „Sie würden damit gut qualifizierte Beschäftigte ausgrenzen“, erklärte Lüders.
Der EuGH in Luxemburg hatte zuvor entschieden, dass Arbeitgeber muslimische Kopftücher und andere religiöse Zeichen verbieten dürfen. Es muss sich dabei aber um eine allgemeine Regel handeln, die das Unternehmen neutral und diskriminierungsfrei durchsetzt. Dies gelte allemal bei Mitarbeiterinnen mit Kundenkontakt. Der Wunsch einiger Kunden nach Mitarbeiterinnen ohne Kopftuch reiche aber nicht aus.