Experte: Gehaltsdeckelung funktioniert nicht

München (APA/Reuters) - Eine Obergrenze für Vorstandsgehälter in Deutschland ist nach Auffassung eines Vergütungsexperten nicht praktikabel....

München (APA/Reuters) - Eine Obergrenze für Vorstandsgehälter in Deutschland ist nach Auffassung eines Vergütungsexperten nicht praktikabel. „Die geforderte absolute Deckelung der Gehälter ist weder zeitgemäß noch würde sie funktionieren“, sagte Helmuth Uder von der US-Beratungsgesellschaft Willis Towers Watson zu Reuters.

„Wenn man sie etwa an die Durchschnittsgehälter im Unternehmen koppelt, haben Vorstände einen Anreiz, möglichst viele gering bezahlte Jobs auszulagern.“ Die Gesetze reichten aus, sie verlangten jetzt schon eine „angemessene Vergütung“, nicht nur im Vergleich zu vergleichbaren Konkurrenten, sondern auch in Bezug auf das eigene Unternehmen.

Zweistellige Millionengehälter und Abfindungen hatten in Deutschland zuletzt eine erneute politische Debatte um die Höhe der Tantiemen ausgelöst. Volkswagen, wo der ehemalige Vorstandschef Martin Winterkorn lange der bestbezahlte Manager in Deutschland war, hatte das Gehalt des Vorstandschefs kürzlich auf maximal 10 Mio. Euro pro Jahr begrenzt. Auch die Deutsche Bank hat die Vorstandsbezüge gedeckelt. Top-Verdiener bei den 30 Dax-Unternehmen waren im vergangenen Jahr nach bisher vorliegenden Zahlen SAP-Chef Bill McDermott und Daimler-Chef Dieter Zetsche, bei denen 14,8 und 13,1 Mio. Euro auf dem Gehaltszettel standen.

Willis-Towers-Watson-Experte Uder hält einen öffentlichen Streit um die Vorstandsgehälter für populistisch. „Eine Gerechtigkeitsdebatte ist hier fehl am Platz. Die Diskussion, dass alle Vorstände überbezahlt seien, schadet dem Standort Deutschland. Das System funktioniert, nur am Umgang damit hapert es manchmal.“ So hatte sich die Debatte auch daran entzündet, dass VW trotz des Diesel-Skandals Boni ausgeschüttet hatte. In fast allen Vorstandsverträgen gebe es schon jetzt Regelungen, dass Vorständen bei Fehlverhalten die Boni gekürzt werden können, sagte Uder. „Aber solche Regelungen müssen eben auch angewandt werden.“

Grundsätzlich hält der Experte Boni für gut. Deutschland sei mit einem Anteil der variablen Vergütung von zwei Drittel an den gesamten Gehältern ohnehin konservativ. Auch internationale Stimmrechtsberater wie ISS oder Glass Lewis, die zunehmenden Einfluss auf den Hauptversammlungen großer Konzerne bekommen, fänden einen hohen variablen Anteil sinnvoll. „Unter 50 Prozent sollte er unserer Ansicht nach auf keinen Fall sinken, damit die Vergütung auch mit den Unternehmensergebnissen im Einklang steht.“ Langfrist-Boni, die erst nach einigen Jahren ausgezahlt werden, böten die richtigen Anreize, sagte Uder. „Sie sollten sich an langfristigen Kapitalrenditen oder der Aktienkursentwicklung orientieren.“ Bei kurzfristigen Boni seien interne Kennzahlen wie Kosten und Erträge das bessere Kriterium, weil der Vorstand sie direkt durch seine Leistung beeinflussen könne.