Dörflers Interventionen bei Straßenbauvergaben und die Folgen
Klagenfurt (APA) - Der ehemalige Kärntner Landeshauptmann Gerhard Dörfler hat in seiner Funktion als Straßenbaureferent Entscheidungen der F...
Klagenfurt (APA) - Der ehemalige Kärntner Landeshauptmann Gerhard Dörfler hat in seiner Funktion als Straßenbaureferent Entscheidungen der Fachabteilung per Weisung „korrigiert“. Dadurch wurden Zuschläge an andere Firmen erteilt als jene, welche die Beamten als Bestbieter ermittelt hatten. Das bringt Dörfler nach der Causa BZÖ-Wahlbroschüre ein weiteres Strafverfahren ein, es geht um Untreue und Amtsmissbrauch.
Acht derartige Fälle zählte der ehemalige Leiter der Wirtschaftsabteilung in der Kärntner Landesregierung bei seiner Zeugenaussage im Untreueprozess auf. Er berichtete auch davon, dass ein anderer Abteilungsleiter seine Aktenvermerke quasi „umgeschrieben“ hätte. Tatsächlich hatte der Leiter der Rechtsabteilung auf Aufforderung Dörflers in zumindest einem Fall - diese Stellungnahme liegt der APA vor - eine sieben Seiten umfassende Stellungnahme verfasst, in der Argumente angeführt werden, warum die von der Wirtschaftsabteilung ausgeschiedene Baufirma doch den Zuschlag erhalten müsse.
So bezeichnete der Jurist das Bietergespräch als „Aufklärungsgespräch“, die Nichtanführung eines Subunternehmers in der Ausschreibung sei ein „nicht ausscheidungsrelevanter Mangel, der im Zuge des Bietergesprächs - welches ja als Aufklärungsgespräch dienen soll - sanierbar war und aufgeklärt wurde“. Der Unabhängige Verwaltungssenat UVS, der von jener Firma angerufen wurde, die laut Wirtschaftsabteilung den Zuschlag erhalten hätte müssen, sah das diametral anders. In seiner Entscheidung heißt es: „Im Hinblick auf die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (....) zur Nennung von Subunternehmern im Angebot handelt es sich um ein unvollständiges Angebot, wenn im Angebot nicht angegeben ist, welche Teile des Auftrags möglicherweise (...) an Dritte weitergegeben werden; hiebei handelt es sich um einen unbehebbaren Mangel des Angebotes, welcher zur Ausscheidung des Angebotes führt.“
Die Baufirma, die inzwischen in Konkurs gegangen ist und nicht mehr existiert, konnte auch einen anderen wesentlichen Punkt des Angebotes nicht erfüllen. Die Bieterfirmen mussten nachweisen, dass sie mindestens 225.000 Kubikmeter Schüttmaterial liefern konnten. Im Bietergespräch mit der von Dörfler gewünschten Firma erklärten deren Vertreter, es gebe mündliche Vereinbarungen mit Grundeigentümern, wonach man bei diesen Schotter- und Kiesmaterial in entsprechender Menge entnehmen dürfe. Eine schriftliche Vereinbarung wurde nachgeliefert.
Der UVS führte gleich zwei Aufhebungsgründe an. Zum Einen muss die Leistungsfähigkeit des Bieters „spätestens zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung vorliegen“, was nicht der Fall war. Zweitens fehlten auch nach Vorliegen der schriftlichen Vereinbarung die notwendigen Rodungs- und Abbaubewilligungen. Beim Juristen des Landes hatte das etwas anders geklungen, da hieß es: „Nach dem die (...) Firma sämtliche von der Abteilung 17 gewünschten Unterlagen geliefert hat, besteht auch hier kein Ausscheidungsgrund aus dem Verfahren.“
So heißt es denn auch in dem Schreiben aus Dörflers Büro an die Straßenbauabteilung vom 12. Jänner 2004: „Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage in oben bezeichneter Angelegenheit stellt sich heraus, dass das Angebot der Firma THT keine derartigen Mängel aufweist, dass diese auszuscheiden wäre.“ Und weiter: „Da hinsichtlich der Firma THT kein ausscheidungswürdiger Mangel vorliegt, ist diese auch nicht auszuscheiden.“
Dörfler wollte am Montag im Prozess zu den Unterlagen nicht Stellung nehmen, er müsse erst die Akten studieren, erklärte er. Das wird wohl auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft tun, die alle Vergabeakten prüfen will, das sind mehrere Tausend. Der Vorwurf lautet auf Untreue, die Schadenssumme liegt laut Staatsanwalt bei mehr als 300.000 Euro, womit der Strafrahmen bis zu zehn Jahre Haft umfasst. Der Abteilungsleiter, der die Stellungnahme für Dörfler verfasst hatte, steht inzwischen bei der internen Revision in der Landesregierung am Prüfstand.
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