Rache an Radargerät: Bedingte Haft für oö. Nachtschwärmer-Trio
Linz (APA) - Drei 20-jährige Männer sollen in der Nacht auf den 22. Dezember in Linz ein Radargerät beschädigt haben, das sie vorher geblitz...
Linz (APA) - Drei 20-jährige Männer sollen in der Nacht auf den 22. Dezember in Linz ein Radargerät beschädigt haben, das sie vorher geblitzt hatte. Im Landesgericht Linz haben sie deshalb am Mittwoch je sechs Monate bedingt wegen schwerer Sachbeschädigung ausgefasst, die gut 9.000 Euro Schaden müssen sie auch bezahlen. Die nicht rechtskräftigen Urteile sollen „ein Schuss vor den Bug sein“, hofft der Richter.
Die drei Männer waren im Auto am Weg nach Linz auf der Umfahrung Ebelsberg geblitzt worden. Nachdem das angepeilte Lokal bereits geschlossen hatte, fuhren sie ziellos herum, aßen etwas und beschlossen, ein Laufhaus zu besuchen. Der Weg dorthin führte wieder an dem Radarkasten vorbei. Knapp 200 Meter weiter befindet sich eine Tankstelle, an der sie hielten, um die Adresse des Etablissements ins Navi einzugeben. Soweit waren die Schilderungen der Angeklagten, die sich nicht schuldig bekannten, zumindest in groben Zügen übereinstimmend.
Was auf den exakt 194,4 Metern zwischen Radar und Tankstelle passiert ist, dazu wurden die Widersprüche umso größer, je detaillierter Richter Walter Eichinger nachfragte. Die drei Angeklagten präsentierten in getrennten Einvernahmen unterschiedliche Versionen - eine ist, dass der Lenker in dem Bereich stehengeblieben und ausgestiegen sei, um seine Notdurft zu verrichten. Wie realistisch das mitten in der Nacht auf einer hochrangigen Straße ohne Pannenstreifen und wenige Meter vor einer weithin sichtbaren Tankstelle ist, konnte aber nicht geklärt werden. Einer der Männer will just zur Tatzeit im Auto eingenickt sein.
Mehr Glauben wurde einem Zeugen geschenkt: Er hatte der Polizei damals gemeldet, dass ein Wagen zwischen Tankstelle und Radarkasten rückwärtsgefahren sei, eine Person neben dem Gerät kniee und daran eine Abdeckung fehle. Als die Beamten wenig später das beschriebene Fahrzeug mit den drei Angeklagten an der Tankstelle kontrollierten und fragten, was die Männer hier machen, sagten diese: „Etwas zu essen und zu trinken kaufen“. Allerdings handelte es sich um eine Automatentankstelle - ein weiteres in einer Serie von „Missverständnissen“.
Die Aussagen der drei Beschuldigten seien unglaubwürdig, „weil sie sich in Teilen selbst widersprechen“, sagte Eichinger in der Urteilsbegründung. „Daran erkennt man erfahrungsgemäß lügende Angeklagte“, meinte er wohl auch in Hinblick auf eine im Gerichtssaal lauschende Schulklasse. Da zwar alle unbescholten sind, teilweise aber bereits mit Gericht und Polizei zu tun hatten, erachtete er einen „Schuss vor den Bug“ für nötig. Er verurteilte sie bei einem Strafrahmen von bis zu zwei Jahren zu sechs Monaten bedingt - hier liegt die Grenze, bis zu der die Strafe in einem Leumundszeugnis noch nicht aufscheint - und zum Ersatz des Schadens. Zudem ordnete das Gericht Bewährungshilfe an. Weder Verteidigung noch Staatsanwaltschaft gaben eine Erklärung ab, die Urteile sind somit nicht rechtskräftig.