Immer öfter: Endstation Prozess nach Facebook-Kommentaren
Wöchentlich müssen sich Nutzer so genannter sozialer Medien am Landesgericht verantworten. Gestern waren vor Medienrichterin Martina Kahn gl...
Wöchentlich müssen sich Nutzer so genannter sozialer Medien am Landesgericht verantworten. Gestern waren vor Medienrichterin Martina Kahn gleich drei Prozesse anberaumt. Eine Osttiroler Hausfrau war angeklagt, da sie auf die Flüchtlingswelle „mit der sofortigen Vergasung an den Grenzen“ geantwortet hatte. Sie blieb dem Prozess fern. Anschließend sprach ein wegen Verhetzung Angeklagter „von einem Riesenblödsinn“, dass er sich für die Unterbringung von Flüchtlingen gerade in Auschwitz und Dachau ausgesprochen hatte. Rein örtlich habe er dies gemeint, da an diesen Orten doch noch Platz für die vielen Leute frei wäre. Soziale Medien hielt er indes für gefährlich, da man darin in alkoholisiertem Zustand Meinungen äußern würde, die andere besser nicht lesen sollten. Überhaupt würden Ausländer zu seinen Freunden gehören und sein neu eingerichteter Facebook-Account davon zeugen. Eine Nachschau der TT während des Prozesses brachte dazu Inhalte wie: „Flüchtling fand Arbeit – er gab sie beim Job-Center zurück“ hervor. Trotzdem meinte der Arbeiter: „Hass führt zu Hass. Da gehör’ ich schon bestraft!“ 2880 Euro Geldstrafe wurden es. Ein Freispruch erging hingegen ebenso nicht rechtskräftig über einen 22-Jährigen, der mit einem Posting auf einer FPÖ-Seite für Anzeigen u. a. des grünen Parlamentsklubs gesorgt hatte. Er hatte die Anklage von Flüchtlingen, denen die Beteiligung an Terrormilizen vorgeworfen worden war, mit „Kugel in Kopf und ab in ein Loch“ – samt Smiley – kommentiert. Freispruch? Da der bisherige Lebenslauf des 22-Jährigen offenbar genau entgegengesetzt zum Posting verlief und auch eine Hausdurchsuchung eher das Gegenteil rechter Gesinnung offenbarte, wurde im Zweifel keine Aufforderung zu einer mit Strafe bedrohten Handlung angenommen.
Den Bogen überspannt hat hingegen eine 44-Jährige, die sich mit ihrem Mann über 13 Monate einen Mietbetrug geleistet hatte. Bis zur Räumung war an den Vermieter kein Cent geflossen, das Parkett herausgerissen. Schon einmal war die Frau für so etwas verurteilt worden. Gestern setzte es jedoch in Abwesenheit ein Jahr Haft, für ihren Mann 6000 Euro Geldstrafe. (fell)