Tirol

Freispruch trotz Promille-Unfall

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Innsbruck – Es war an einem Novembertag ein alltäglicher Verkehrsunfall. Ein 50-Jähriger übersah auf der Haller Straße, dass eine Kolonne zu...

Innsbruck –Es war an einem Novembertag ein alltäglicher Verkehrs­unfall. Ein 50-Jähriger übersah auf der Haller Straße, dass eine Kolonne zum Stehen gekommen war, und krachte direkt auf das vordere Fahrzeug. Dabei erlitt die Fahrerin eine leichte Zerrung der Halswirbelsäule.

Ein Alkomat-Test ergab beim Unfalllenker 0,74 Promille Blutalkohol. Als es zum Prozess kam, war für das Bezirksgericht der Fall deshalb klar. Schuldspruch wegen fahrlässiger Körperverletzung, 1200 Euro Geldstrafe. Dagegen berief der Verurteilte über Verkehrsexperten RA Karl Hepperger. Schließlich habe sich das Gericht mit der Schuldfrage kaum auseinandergesetzt, sondern quasi automatisch den Schluss gezogen, dass Alkoholisierung gleich Schuld bedeute. Damit „hat das Erstgericht die Rechtsfrage falsch gelöst“, wie nun das Landesgericht als Berufungsinstanz feststellte.

Senatsvorsitzender Wolfgang Schaumburger: „Fahrlässige leichte Körperverletzungen sind straflos, wenn den Täter kein schweres Verschulden trifft und aus der Tat keine Gesundheitsschädigung von mehr als 14-tägiger Dauer erfolgt.“ Ein Aufmerksamkeitsfehler im Verkehr (Lenker blickte in Rückspiegel und fuhr vorne auf) stellte laut Richter Schaumburger bei unter 0,8 Promille jedenfalls kein auffallend sorgfaltswidriges Verhalten und somit keine grobe Fahrlässigkeit dar. Anwalt Hepperger: „Ein Freispruch erging. Die Dame erhielt jedoch 1800 Euro Schmerzensgeld.“ (fell)