Bundespräsident - Verhandlungen zu Kompetenzen starten Ende März

Wien (APA) - Ende März starten im Parlament die Verhandlungen zur Entrümpelung der Kompetenzen des Bundespräsidenten. Die Ehelicherklärung u...

Wien (APA) - Ende März starten im Parlament die Verhandlungen zur Entrümpelung der Kompetenzen des Bundespräsidenten. Die Ehelicherklärung unehelicher Kinder, aber auch das Recht zur Auflösung des Nationalrats und einiges mehr könnte dem Staatsoberhaupt entzogen werden. SPÖ und ÖVP brauchen dafür Unterstützung der Opposition. Grüne und NEOS können sich das vorstellen, FPÖ und Team Stronach nicht.

Seitens der Koalition haben die Klubchefs Andreas Schieder und Reinhold Lopatka Mitte Februar ihre Vorstellungen präsentiert. Neben den Ehelicherklärungen sollen auch Begnadigungen oder die Ernennung von Beamten in Zukunft keine formalen Kompetenzen des Bundespräsidenten mehr sein, so ihre Vorstellung.

Denkbar ist für Rot und Schwarz zudem, bei der Auflösung des Nationalrates und von Landtagen, der Beendigung der Tagung des Nationalrates und der Einberufung des Nationalrates in der tagungsfreien Zeit auf die Einbindung des Bundespräsidenten zu verzichten.

Es gehe nicht um grundsätzliche Änderungen der Aufgaben des Bundespräsidenten, sondern um die Streichung von rechtlichen Relikten, meinte Schieder damals. Lopatka will zudem inhaltlich klarstellen, was die Rechte des Bundespräsidenten als Oberbefehlshaber des Bundesheeres, bei der Exekution von VfGH-Erkenntnissen und bei der Beurkundung der Verfassungsmäßigkeit von Bundesgesetzen sind.

Besprochen wird dies erstmals am 31. März in einem eigens eingerichteten Unterausschuss des Verfassungsausschusses. Als weiterer Termin ist der 19. April ins Auge gefasst. Der Parlamentsbeschluss, eine Zweidrittelmaterie, soll dann spätestens im Herbst fallen.

Im Vorfeld wurden bereits Positionspapiere ausgetauscht. Die Grünen wollen Österreich demnach „trumpsicher“ machen und einen präsidentiellen Missbrauch von Krisenmechanismen verhindern. Stark einschränken wollen sie etwa das Recht zur Entlassung der Bundesregierung. Die Auflösung des Nationalrats auf Vorschlag der Regierung soll erst mit der Konstituierung eines neu gewählten Nationalrats wirksam werden.

Die NEOS wollen, dass die Auflösung des Nationalrates nur dann erlaubt sein soll, wenn dieser im Rahmen einer gewissen Frist die Möglichkeit erhält, der neuen Regierung das Vertrauen zu entziehen. Statt der Prüfung von Bundesgesetzen auf deren verfassungsmäßiges Zustandekommen ist für sie ein Vorlagerecht an den Verfassungsgerichtshof denkbar.

Strikt gegen eine Beschneidung der Kompetenzen des Bundespräsidenten ist hingegen die FPÖ, sei dieser doch das einzig demokratisch gewählte Organ der Verwaltung, wie Verfassungssprecher Harald Stefan gegenüber der APA betonte. Weder bestehe dafür die Notwendigkeit, noch seien bisher bessere Lösungen vorgeschlagen worden.

Ähnlich sieht man das beim Team Stronach. Es müsse ein starkes Gegengewicht zu Parlament und vor allem dem Bundeskanzler vorhanden sein, meint man dort.

Der derzeitige Amtsinhaber will sich in der derzeitigen Diskussion nicht öffentlich zu Wort melden, beobachte sie aber, hieß es in der Präsidentschaftskanzlei. Im Vorjahr, damals noch als Präsidentschaftskandidat, hatte sich Alexander Van der Bellen kritisch gegenüber der Möglichkeit gezeigt, das Parlament auszuhebeln. „Ich bezweifle, dass das der Weisheit letzter Schluss ist im 21. Jahrhundert“, meinte er und regte eine Art Konvent an, um über die Verfassung von 1929 nachzudenken.