Spion des Iran zu mehrjähriger Haft verurteilt
Berlin (APA/AFP) - Wegen des Ausspionierens potenzieller Anschlagsziele in Deutschland und Frankreich muss ein Spion des Iran für mehrere Ja...
Berlin (APA/AFP) - Wegen des Ausspionierens potenzieller Anschlagsziele in Deutschland und Frankreich muss ein Spion des Iran für mehrere Jahre in Haft. Das Berliner Kammergericht verurteilte den aus Pakistan stammenden Mustufa Haidar S. wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit am Montag zu einer Freiheitssstrafe von vier Jahren und drei Monaten, wie eine Gerichtssprecherin sagte.
Die Verteidiger des 31-Jährigen hatten demnach eine Bewährungsstrafe gefordert. Der 1985 in der Hafenstadt Karachi geborene Angeklagte war 2012 für ein Ingenieursstudium nach Deutschland gekommen und hatte zuletzt in Bremen gelebt. Als er im Juli 2016 festgenommen wurde, soll er bereits mindestens ein Jahr lang für den Geheimdienst der Quds-Brigaden einer Spezialeinheit der iranischen Revolutionsgarden, gearbeitet haben. Der Agentenlohn in Höhe von 2052 Euro wurde der Sprecherin zufolge dauerhaft eingezogen.
Von Juli bis August 2015 hatte S. zunächst den französisch-israelischen Wirtschaftsprofessor Daniel Rouach ausgespäht. Dafür reiste er eigens nach Paris und kundschaftete den Campus der Pariser Universität Ecole Superieure de Commerce de Paris (ESCP) sowie Anfahrtswege aus.
S. schoss dabei mehr als 300 Fotos und fertigte 20 Videoaufnahmen an. In Form von Power-Point-Präsentationen informierte der Angeklagte seine Auftraggeber ausführlich über Sicherheitsmaßnahmen wie Kameras, Wachmänner und nahe Polizeistationen.
Noch umfassender spähte S. den früheren Präsidenten der Deutsch-Israelischen Gesellschaft (DIG), Reinhold Robbe (SPD), aus. Er trug Lebensgewohnheiten, Informationen zu Verwandten und Bekannten sowie Tätigkeiten und Termine des früheren Wehrbeauftragten des Bundestags zusammen.
Ein Verfassungsschutzmitarbeiter sagte während des Prozesses als Zeuge aus, dass der Iran die Informationen gesammelt habe, um im Kriegsfall mit westlichen Ländern eine Liste leicht zu treffender Anschlagsziele vorliegen zu haben. Solche Anschläge könnten als Mittel der asymmetrischen Kriegsführung dienen. Demnach wurde das Bundesamt für Verfassungsschutz über eine nicht näher genannte Quelle auf S. aufmerksam.
Der Angeklagte hatte zu Prozessbeginn eine Aussage vor Gericht abgelehnt. Damit brachte er sich nach Einschätzung des Vorsitzenden Richters um eine Strafminderung von bis zu 15 Monaten - „aus Angst“, wie seine Anwälte erklärten. Das Gericht verfügte der Sprecherin zufolge, dass S. in Untersuchungshaft bleiben muss, bis das Urteil rechtskräftig ist.
(Berichtigung im ersten Satz des dritten Absatzes: Der Vorname des Wirtschaftsprofessors Rouach lautet Daniel (nicht David).)