Regierung einigte sich auf Integrationsgesetz - Burkaverbot bleibt

Wien (APA) - SPÖ und ÖVP haben sich Montagabend auf letzte Details ihres Integrationspakets geeinigt. Die Regierungspläne sehen unter andere...

Wien (APA) - SPÖ und ÖVP haben sich Montagabend auf letzte Details ihres Integrationspakets geeinigt. Die Regierungspläne sehen unter anderem ein verpflichtendes Integrationsjahr, mehr Deutsch-und Wertekurse sowie gemeinnützige Arbeit für Asylberechtigte vor. Außerdem bleibt es beim umstrittenen Burkaverbot im öffentlichen Raum sowie den Einschränkungen bei der Koranverteilung.

Das Integrationsgesetz, das am Dienstag im Ministerrat beschlossen werden soll, umfasst eine Sammlung von mehreren Gesetzen und war das erste Paket, das die Bundesregierung nach dem Update des Regierungsprogramms in Begutachtung geschickt hatte. Es sieht die gesetzliche Absicherung von Deutschkursen sowie den Ausbau von Deutsch- und Wertekursen im Rahmen eines Integrationsjahrs vor. Dazu gehört auch die vom Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) geforderte verpflichtende gemeinnützige Arbeit für asylberechtigte Mindestsicherungsbezieher - Stichwort 1-Euro- bzw. 0-Euro-Jobs. Auf SPÖ-Seite spricht man im Zusammenhang mit dieser gemeinnützigen Tätigkeit lieber von „zeitlich befristeten Arbeitstrainings“.

Im Falle der Verweigerung von Deutsch- oder Wertekursen kann es künftig zu Kürzungen bei der Mindestsicherung kommen. Für Drittstaatsangehörige sind darüber hinaus Änderungen bei der Integrationsvereinbarung vorgesehen, Werte werden demnach Teil der Integrationsprüfung. Durchgesetzt hat sich ÖVP-Minister Kurz mit seiner Forderung nach einem Vollverschleierungsverbot im öffentlichen Raum. Das Burkaverbot hatte im Begutachtungsverfahren für die meiste Kritik gesorgt, wurde aber letztlich auch von der SPÖ nicht infrage gestellt. Weiters hat man sich auf Einschränkungen bei der Koranverteilung durch Salafisten geeinigt.

Auf Seiten der zuständigen Staatssekretärin Muna Duzdar (SPÖ) zeigte man sich nach der Einigung vor allem damit zufrieden, dass die Finanzierung des Integrationsjahrs für anerkannte Flüchtlinge - für die Jahre 2017 und 2018 sind das je 100 Millionen Euro - sichergestellt werden konnte. Durch die Öffnung und Ausweitung des Dienstleistungsschecks für Asylwerber ab dem dritten Monat nach Beginn ihres Verfahrens können diese künftig zudem legal beschäftigt werden. „Für uns ist das Integrationsjahr ein Paradigmenwechsel, weil erstmals auch Asylwerber in die Maßnahmen einbezogen werden“, hieß es aus dem Büro Duzdars.

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