Eurofighter-U-Ausschuss: Beweisbeschluss gefasst

Wien (APA) - Der Geschäftsordnungsausschuss hat am Dienstag den sogenannten grundsätzlichen Beweisbeschluss zum neuen Eurofighter-Untersuchu...

Wien (APA) - Der Geschäftsordnungsausschuss hat am Dienstag den sogenannten grundsätzlichen Beweisbeschluss zum neuen Eurofighter-Untersuchungsausschuss beschlossen. Untersuchungsgegenstand ist die Vollziehung des Bundes betreffend das Kampfflugzeugsystem „Eurofighter Typhoon“ von Anfang 2000 bis Ende 2016, inhaltlich in vier Abschnitte gegliedert, geht aus dem der APA vorliegenden Antrag hervor.

Die vier Abschnitte betreffen wie im Verlangen auf die Einsetzung des U-Ausschusses als erstes den Vergleichsabschluss und die Task Force, dann „unzulässige Zahlungsflüsse“, die Informationslage bei Vertragsabschluss sowie die Erfüllung von Vorlage- und Informationspflichten. Vom Untersuchungsgegenstand betroffen sind neben dem Bundeskanzleramt alle Ministerien und Landesregierungen, weiters die Präsidentschaftskanzlei, die Finanzprokuratur und der Rechnungshof. Auch die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur und die Wirtschaftskammern werden genannt.

Direkt mit dem Untersuchungsgegenstand befasst seien das Verteidigungsministerium, das Finanzministerium, das Wirtschaftsministerium sowie das Bundeskanzleramt gewesen. Innen- sowie Justizressort waren und sind mit Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand befasst, heißt es in der Begründung des Antrags weiters. Zumindest im Zuge von Ministerratsbeschlüssen waren alle Ministerien mit dem Untersuchungsgegenstand befasst. Die Landesregierungen seien fallweise an der Suche und an der Abwicklung von Gegengeschäften und anderen Verfahren beteiligt gewesen. Die Wirtschaftskammer Österreich sowie die Wirtschaftskammern in den Ländern seien teilweise an der Vermittlung, dem Abschluss, der Meldung und der Anrechnung von Gegengeschäften beteiligt gewesen.

Die Übermittlung von Akten und Unterlagen hat grundsätzlich binnen vier Wochen in elektronischer Form zu erfolgen. Darüber hinaus sind alle öffentlichen und nicht öffentlichen Dokumente sowie Dokumente der Klassifizierungsstufe 1 „eingeschränkt“ nach Möglichkeit in elektronischer Form auf Datenträger und nicht per E-Mail zu übermitteln. Daten der Klassifizierungsstufe 2 „vertraulich“, der Stufe 3 „geheim“ und der Stufe 4 „streng geheim“ sind ausschließlich in Papierform und jeweils in zweifacher Ausfertigung zu liefern.

Unter „Akten und Unterlagen“ versteht der Geschäftsordnungsausschuss dabei nicht nur Akten im formellen Sinn, sondern sämtliche mit dem Beweisthema und den jeweiligen Akten im Zusammenhang stehende Unterlagen wie etwa Berichte, Korrespondenzen, E-Mails, Tagebücher, Terminkalender, Sitzungsprotokolle oder Weisungen.