Integration: Von Deutschkurs bis 0-Euro-Job

Wien (APA) - Das heute vom Ministerrat beschlossene Integrationspaket spannt sich über ein weites Themenfeld. Herzstück ist das Integrations...

Wien (APA) - Das heute vom Ministerrat beschlossene Integrationspaket spannt sich über ein weites Themenfeld. Herzstück ist das Integrationsjahr mit Qualifizierungsmaßnahmen und 0-Euro-Jobs. Dazu kommen eine Vereinheitlichung der Integrationsvereinbarung, ein Vollverschleierungsverbot, eine Erschwerung von Koran-Verteilungsaktionen sowie ein Schwerpunkt für Sprachförderung.

Adressaten des Integrationsjahres sind Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte, die nach dem 31.12.2014 einen entsprechenden Status erhalten haben. Profitieren können auch Asylwerber mit guten Anerkennungschancen, allerdings nur, wenn sie vor dem 1. April einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben. Weitere Voraussetzung: Vor der Aufnahme in Maßnahmen im Rahmen des Integrationsjahres müssen bereits zuvor erworbene Grundkenntnisse der deutschen Sprache (Sprachniveau A1) vorliegen.

Aufgebaut ist das Integrationsjahr, das in der Regel eben zwölf Monate dauern soll und vom S durchgeführt wird, in Modulen. Ziel ist unter anderem, die Deutschkenntnisse zu vertiefen. Ferner sollen sprachliche, schulische und berufliche, aber auch informelle Qualifikationen sowie Interessen und realistische Einsatzgebiete überprüft werden.

Ergänzend zum „Kompetenzclearing“ soll auch geklärt werden, ob die festgestellten, im Ausland erworbenen Fähigkeiten und beruflichen Qualifikationen in Österreich anerkannt bzw. gleichgehalten werden können. Dann steht ein Bewerbungstraining an. Die so genannte Arbeitsvorbereitung kann beispielsweise in Form von Mitarbeit in sozialökonomischen Betrieben absolviert werden. Schließlich kommt es zum Arbeitstraining, das im Interesse des Gemeinwohls erfolgen muss und nicht im Rahmen eines regulären Arbeitsverhältnisses absolviert werden kann. Anbieter sollen Zivildienstträgerorganisationen sein. Bezahlt wird nichts. Die Trainees müssen von Mindestsicherung bzw. Grundversorgung leben. Zur Verfügung gestellt werden für das Integrationsjahr über zwei Jahre jeweils 100 Millionen Euro.

Ferner im Integrationspaket vorgesehen ist ein durchgängiges Sprachfördermodell für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte zumindest bis zum Sprachniveau A2. Nach Absolvierung eines Basis-Deutschkurses (A1) und positivem Abschluss des Asylverfahrens erhalten alle erwerbsfähigen und damit beim AMS vorgemerkten Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten einen A2-Deutschkurs, welcher vom AMS beziehungsweise dem Sozialministerium abgewickelt und finanziert wird. Die Deutschkurse haben dabei stets Werte- und Orientierungswissen zu umfassen. Eigene Werte- und Orientierungskurse haben vom Integrationsministerium angeboten zu werden.

Was die Integrationsvereinbarung angeht, soll diese künftig bundesweit einheitlich aufgestellt sein. Drittstaatsangehörige, die von Beginn an keinen längeren als zweijährigen Aufenthalt in Österreich anstreben, fallen künftig durch Verzicht auf einen zweiten Verlängerungsantrag nicht in den Anwendungsbereich der Integrationsvereinbarung.

Was das Verbot der Vollverschleierung angeht, ist dieses auf den öffentlichen Raum bezogen. Wer dort seine Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllt oder verbirgt, dass sie nicht mehr erkennbar sind, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 150 Euro zu bestrafen. Ausgenommen sind beispielsweise Traditionsveranstaltungen wie Perchtenläufe.

Schließlich enthält das Paket noch einen Passus, der salafistische Koranverteilungsaktionen verhindern soll. Die Kompetenz obliegt über die Straßenverkehrsordnung den Landespolizeidirektionen, die bei Genehmigungen zu entscheiden haben, ob eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit zu befürchten ist.