Privatkonkurs neu: Gläubigerschützer kritisieren Vorhaben weiterhin
Wien (APA) - Der KSV1870 will sich weiter mit voller Kraft gegen viele Details des geplanten neuen Privatkonkursrechts einsetzen, das heute ...
Wien (APA) - Der KSV1870 will sich weiter mit voller Kraft gegen viele Details des geplanten neuen Privatkonkursrechts einsetzen, das heute den Ministerrat passiert hat. Das Stichwort Subsidiarität in der Entschuldung, in der keine gesetzliche Mindestquote mehr geplant ist, beruhigte den KSV-Insolvenzrechtsexperten Hans Georg Kantner am Dienstag in einer ersten Reaktion vorerst nicht.
Drei Jahre für die Entschuldung seien zudem viel zu wenig, argumentierte Kantner im APA-Gespräch. „Es ist klar, dass Schulden binnen drei Jahren nicht sinnvoll regulierbar sind.“ Vor allem würden die meisten Privaten, die sich in der Entschuldung befinden, erst ab dem dritten, vierten Jahr verdienen.
Schon die ursprüngliche Intention sei „eine vollständige Katastrophe“ gewesen, sagte Kantner. Neu war heute der Hinweis auf Subsidiarität. Dieses Stichwort könne „nur ein erster Schritt“ sein, den man offenbar Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) abgerungen habe, so der KSV-Vertreter zu den Gesetzesplänen, die man unter http://go.apa.at/lokfOZef findet. Der Zahlungsplan dürfe nicht einfach abgeschafft werden, plädierte Kantner.
Stöger habe den Zahlungsplan gänzlich abschaffen wollen, so Kantner, der auch hofft, dass sich Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) bei den Plänen für das neue Privatkonkursrecht „noch ein bisserl besinnt, denn es handelt sich um seine Klientel“ - und so beide Regierungsparteien für ihr Vorhaben kritisierte.
Es müsse unbedingt erste Pflicht für einen Schuldner bleiben, am Anfang den Gläubigern etwas anzubieten, damit es überhaupt zum Abschöpfungsverfahren kommt, fordert Kantner.
Er verwies darauf, dass man mit der Wirtschaftskammer einen Mitstreiter bei der Ablehnung der Pläne habe. Von dort wurde in einer Aussendung am Dienstag kritisiert, dass es ohne Begutachtungsverfahren zu gravierenden Änderungen im Privatinsolvenzrecht (Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2017) kommen solle. Mit Verweis aufs geplante Aus für die Mindestquote und auf die Verkürzung der Verfahrensdauer auf drei Jahre sagte WKÖ-Generalsekretärin Anna Maria Hochhauser: „Sind derart tiefgreifende Änderungen zum Nachteil der österreichischen Wirtschaft geplant, sollte wie sonst auch ein solcher Gesetzesentwurf vorweg zur Begutachtung ausgeschickt werden, damit dazu Stellung genommen werden kann.“ Die Eile der Bundesregierung sei „unverständlich“.
Inhaltlich ändere die Reform aus der Sicht der Wirtschaft ein erfolgreiches System und lasse die berechtigten Interessen der Gläubiger außer Acht. Würden derzeit aus den Privatschuldner-Verfahren noch rund 200 Mio. Euro pro Jahr an die Gläubiger fließen, so zeigten internationale Erfahrungen, dass durch die nunmehrige Reform dieser Wert wesentlich geringer werde, so Hochhauser.
Lob war zuvor von der Arbeiterkammer (AK) gekommen. Auch SPÖ-Wirtschaftssprecher und SWV-Präsident Christoph Matznetter lobte die Pläne der Regierung „als Vertreter der Klein- und Mittelbetriebe (KMU) sowie Ein-Personen-Unternehmen (EPU)“.
Die Grünen begrüßten zwar „Erleichterungen für Selbstständige durch die geplante Erneuerung des Insolvenzrechts“, forderten aber neue Schritte zur Insolvenzvermeidung. SVA und Finanzamt gehörten zu den größten Gläubigern. Die Sozialversicherung und angemessene Beiträge seien zwar unstrittig. Die „zu hohe“ Mindestbeitragsgrundlage der SVA sei aber eines von mehreren Erschwernissen, so der Grüne Oppositionspolitiker Matthias Köchl.
~ WEB http://www.ksv.at
http://www.gruene.at ~ APA399 2017-03-28/15:04