NÖ Umweltanwaltschaft prangert Ausbau von Dieselpartikelfiltern an
St. Pölten/Wien (APA) - Die NÖ Umweltanwaltschaft hat der Staatsanwaltschaft rund 50 Anbieter bundesweit angezeigt, die Dieselpartikelfilter...
St. Pölten/Wien (APA) - Die NÖ Umweltanwaltschaft hat der Staatsanwaltschaft rund 50 Anbieter bundesweit angezeigt, die Dieselpartikelfilter von Autos entfernen oder deaktivieren sollen. Die Firmen werben demnach mit Kostenersparnis für Kunden, der Ausbau ist aber nicht erlaubt. Der Umweltdachverband warnte am Mittwoch in einer Aussendung, die Entfernung von Dieselpartikelfiltern sei illegal und gesundheitsschädlich.
Der Filter reduziert die im Abgas von Dieselmotoren vorhandenen Partikel, die sonst in die Luft gelangen. Durch die Manipulationen steige die emittierte Partikelmasse und -anzahl um ein Vielfaches. „Je neuer die Dieselmotoren, desto kleiner die Partikel“, erklärte NÖ Umweltanwalt Thomas Hansmann. Die Feinstpartikel seien besonders gesundheitsschädlich und würden zu schwerwiegenden Atemwegserkrankungen vor allem bei Kindern sowie alten und kranken Menschen und zu erhöhter Mortalität führen.
Die Anzeigen gegen rund 50 Anbieter sowie gegen unbekannt seien auf Basis einer Webrecherche erfolgt, sagte Hansmann. Auslöser war ein Hinweis der Abteilung Technische Kraftfahrzeug-Angelegenheiten beim Amt der NÖ Landesregierung. Zudem seien die betroffenen Bezirkshauptmannschaften und die übrigen Landesumweltanwaltschaften informiert worden. „Das Entfernen bzw. Deaktivieren von Dieselpartikelfiltern muss ein Ende haben“, wurde in einer Aussendung betont.
Bei den Anbietern handelt es sich demnach etwa um Kfz-Werkstätten und Tuningclubs, die mit geringeren Wartungskosten, „Kraftstoffersparnis“ oder „besserer Motorleistung“ werben. Insbesondere über das Internet werden laut Umweltanschaft das physische Entfernen des Dieselpartikelfilters mit anschließendem Einfügen eines Metallrohrs ohne Funktion und/oder das Deaktivieren des Filters in der Kfz-Software angepriesen.
Anbieter wurden laut Hansmann in allen Bundesländern mit Ausnahme von Vorarlberg und Burgenland gefunden, wobei hier eine Firma aus Ungarn tätig sei. Die Unternehmen haben laut dem Umweltanwalt rasch auf die Kritik reagiert - einige Webseiten seien bereits verändert, mehrere vom Netz genommen worden.
Die Umweltanwaltschaft ortet Anstiftung zum Betrug und Anstiftung zur Erfüllung weiterer gerichtlich strafbarer Umweltdelikte durch die angezeigten Personen, Betrug durch die Auftraggeber (Fahrzeughalter) sowie u.a. einen Verstoß gegen das Kraftfahrgesetz. Der Zulassungsbesitzer müsse Änderungen an einem Fahrzeug unverzüglich der zuständigen Behörde anzeigen. „Die Anzeige der Deaktivierung/des Ausbaus eines serienmäßig vorhandenen Partikelfilters, der zur Erfüllung einer Bauartvorschrift hinsichtlich Abgas erforderlich ist, würde zu einem ablehnenden Bescheid führen und ist unzulässig“, wurde betont.
Bei der § 57a-Überprüfung („Pickerl“) werde ein fehlender Partikelfilter „vermutlich nur selten auffallen“, teilte die Umweltanwaltschaft mit. Das liege daran, dass das Verkehrsministerium die Vorgaben zur Abgasmessung von Dieselmotoren stark abgeschwächt habe.
Der Umweltdachverband forderte in seiner Aussendung eine Abschaffung des Dieselprivilegs: „Es wird immer unverständlicher, dass Diesel weiterhin steuerlich bevorzugt wird, sind doch dessen gesundheits-, umwelt- und vor allem klimaschädliche Auswirkungen offenkundig.“ Als Ausgleich zur Anhebung der Dieselbesteuerung forderte Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes, die Einführung eines Österreich-Tickets, also einer Jahreskarte für alle öffentlichen Verkehrsmittel.