Bezirk Kufstein

Debatte um Kurzzeitvignette: “Wirkung wäre nur marginal“

© Thomas Böhm / TT

In Kufstein sieht man die Kurzzeitvignette nur als eines von vielen Mitteln gegen die chaotische Verkehrssituation.

Von Wolfgang Otter

Kufstein –Die Begeisterung über eine mögliche Kurzzeitvignette hält sich beim Kufsteiner Bürgermeister Martin Krumschnabel in Grenzen. Zwar wäre er um jede Initiative dankbar, „aber die Wirkung wäre nur marginal“, sagt er. Im Ganzen habe er das Gefühl, „dass die Situation mit der Verkehrsbelastung in Kufstein unterschätzt wird“. Diese habe nämlich durch den Ausweichverkehr ein katastrophales Ausmaß erreicht.

Wie berichtet, hat gestern der Landtag beschlossen, den Verkehrsminister Jörg Leichtfried aufzufordern, auf die Asfinag einzuwirken, dass diese eine digitale Kurzzeitvignette einführen solle.

Krumschnabel sieht in erster Linie in den Grenzkontrollen und den daraus resultierenden Staus auf der Autobahn das Problem. „Man muss sich vorstellen, dass dabei nur wenige Personen am Tag aufgegriffen werden. Und das bei einem derartigen Aufwand. Hier geht es nur um ein politisches Signal, dafür müssen Tausende Menschen leiden.“ Für Krumschnabel werden nur viele verschiedene Maßnahmen helfen.

Auf der landespolitischen Ebene ist man überzeugt, mit einer Kurzzeitvignette die Situation für Kufstein und die Umlandgemeinden verbessern zu können. LA Isabella Gruber, Liste Fritz, hatte eine Eintagesvignette gefordert und freut sich, dass „sich unsere Hartnäckigkeit in dieser Sache ausgezahlt hat. Wir haben mit unserer Idee und mit unserem Landtagsantrag die Richtung vorgegeben.“

VP-LA Alois Margreiter könnte sich ebenfalls die Einführung von Tages- und Wochenendvignetten vorstellen, die den Ausweichverkehr deutlich reduzieren würden. „Und eine österreichweite Gleichbehandlung wäre damit gewährleistet“, so Margreiter. Der 2. Landtagsvizepräsident Hermann Weratschnig (Grüne) sieht es ähnlich. Für ihn wäre aber eine Tagesvignette nicht besonders sinnvoll und nicht durchsetzbar.

Die Asfinag bremst, was die Flexibilität durch die Digitalisierung anbelangt. Man sei „rechtlich dazu verpflichtet, beide Vignettentypen gleich zu behandeln. Das bedeutet: Es wird auch weiterhin eine Jahres-, Zwei-Monats- und Zehn-Tages-Vignette im Angebot geben – erweitert um die digitale Vignette ab Dezember in derselben Stückelung.“

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