“Klare Gesetzesverstöße“

Privatsender lassen kein gutes Haar an YouTube-Plänen des ORF

Das ORF-Zentrum am Küniglberg in Wien. (Symbolfoto)
© APA/GEORG HOCHMUTH

Zur Verfügung stellen will der ORF auf dem neuen Kanal Kompakt-Nachrichten, Archivmaterial und Sendungen, deren Ausstrahlung länger als sieben Tage zurückliegt.

Wien - Die Privatsender halten rein gar nichts von den Plänen des ORF für einen YouTube-Kanal. Dieser würde „Videoangebote der Privaten ganz erheblich schwächen" und außerdem gegen das ORF-Gesetz verstoßen, erklärte VÖP-Vorsitzender Ernst Swoboda am Freitag in einer Aussendung. Entsprechend ablehnend ist auch die offizielle Stellungnahme des VÖP in der Auftragsvorprüfung ausgefallen.

Der ORF will auf dem neuen Channel etwa die schon jetzt online verbreiteten Kompakt-Nachrichten herzeigen, Sendungen, deren Ausstrahlung länger als sieben Tage zurückliegt, Archivmaterial sowie zusätzlichen Content, schrieb der ORF in seinem Angebotskonzept. Vermarktet werden sollen die Inhalte via „Standard-Kooperationsvertrag" durch YouTube, also mit den dort üblichen diversen Werbeformen wie Prerolls. Die Stellungnahmefrist dazu läuft am Freitag aus; danach kann der ORF diese zusätzliche Social-Media-Aktivität bei der Medienbehörde KommAustria beantragen.

Verstoß gegen Diskriminierungsverbot

Der VÖP geht indes davon aus, das solche YouTube-Aktivitäten wohl mit „klaren Gesetzesverstößen" einhergehen würden. „Der ORF ist zur Einhaltung besonderer Regeln im Bereich kommerzieller Kommunikation (Werbung, Sponsoring) verpflichtet; diese Regeln werden nicht eingehalten werden können, da der ORF die Kontrolle über Form, Intensität oder Inhalt der Vermarktung zur Gänze an YouTube abtritt", so der Verband. ORF-Inhalte ausschließlich YouTube, nicht aber auch Dritten zur Verfügung zu stellen, verstoße gegen das Diskriminierungsverbot. Auch „Verstöße gegen das Verbot von zielgruppenorientierten Angeboten sowie gegen den besonderen Auftrag für das Online-Abrufangebot" stünden im Raum.

Außerdem erwartet der VÖP „schwerwiegende negative Wettbewerbseffekte": „Sowohl der ORF als auch YouTube verfügen auf den relevanten Märkten (Zuseher, Inhalte, Werbung, Anm.) über dominante Marktpositionen." Kartellrechtlich „kritisch" sehen die Privatsender gleich mehrere Punkte, unter anderem „die Exklusivität der Kooperation".

"Eindruck der Austauschbarkeit würde verstärkt"

Dass der ORF seinen öffentlich-rechtlichen Auftrag mit diesem Channel besser erfüllen könnte, glaubt der Verband auch nicht. Vielmehr rechnet er mit einer „Vielzahl negativer Effekte auf den 'Public Value' des ORF-Angebots" - etwa einer Schwächung der TVthek. Das YouTube-Umfeld würde „den Eindruck der Austauschbarkeit der ORF-Inhalte verstärken", heißt es außerdem. „Völlig inakzeptabel aus öffentlich-rechtlicher Perspektive" schließlich sei „die Nichteinhaltung ethischer Grundregeln kommerzieller Verwertung durch YouTube (etwa durch Werbeplatzierung im Umfeld extremistischer Inhalte)". Auch die Einhaltung von Kinder- und Jugendschutzbestimmungen sei nicht gewährleistet. Wenig überraschend daher das Fazit des VÖP: Der YouTube-Kanal sei „nicht genehmigungsfähig", so Geschäftsführerin Corinna Drumm. (APA)