Lebenslange Haft für Angeklagten in Düsseldorfer Islamistenprozess
Der Angeklagte soll im Dezember 2012 auf dem Bonner Bahnhof eine Sporttasche mit einer Rohrbombe abgestellt haben, die jedoch nicht explodierte.
Düsseldorf – Im Islamistenprozess um den gescheiterten Bombenanschlag im Bonner Hauptbahnhof hat das Oberlandesgericht Düsseldorf den Angeklagten Marco G. zu lebenslanger Haft verurteilt und zudem die besondere Schwere seiner Schuld festgestellt.
In dem Mammutverfahren gegen insgesamt vier mutmaßliche Islamisten erhielten zwei weitere Beschuldigte Haftstrafen von jeweils zwölf Jahren und der vierte Angeklagte eine Freiheitsstrafe von neuneinhalb Jahren. Sie hatten nach Überzeugung der Anklage ein Mordkomplott gegen einen Politiker der rechten Partei Pro NRW geschmiedet.
Der Hauptangeklagte G. wurde wegen Mordversuchs verurteilt. Durch die Feststellung der besonderen Schuldschwere ist seine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen. G. soll im Dezember 2012 auf dem Bonner Bahnhof eine Sporttasche mit einer Rohrbombe abgestellt haben, die jedoch nicht explodierte.
Mordanschlag auf Pro-NRW-Vorsitzenden geplant
Alle vier Angeklagten hatten zudem laut Bundesanwaltschaft einen Mordanschlag auf den damaligen Pro-NRW-Vorsitzenden in Leverkusen geplant. Das Urteil lautete in diesem Zusammenhang nun auf Verabredung zum Mord und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.
Das kurz vor der Tatausführung im März 2013 vereitelte Attentat auf den Pro NRW-Funktionär soll der Anklage zufolge ein Racheakt nach islamfeindlichen Provokationen von Pro NRW im nordrhein-westfälischen Landtagswahlkampf 2012 gewesen sein. Damals hatten Mitglieder von Pro NRW wiederholt Bilder des Propheten Mohammed vor Moscheen gezeigt. (APA/AFP)