Barthold gegen Novomatic - 2 Mio. Euro ohne schriftlichen Vertrag
Wien/Wiener Neustadt (APA) - Im Zivilprozess des ehemaligen Rapid-Fußballers Peter Barthold gegen den Glücksspielkonzern Novomatic hatte heu...
Wien/Wiener Neustadt (APA) - Im Zivilprozess des ehemaligen Rapid-Fußballers Peter Barthold gegen den Glücksspielkonzern Novomatic hatte heute, Dienstag, sogar der Richter am Landesgericht Wiener Neustadt einiges zu staunen. Novomatic hatte an Barthold zwei Millionen Euro gezahlt ohne schriftlichen Vertrag, es gab nur eine Rechnung.
Laut Novomatic war das Geld die Ablöse für drei Spiel- und Wettlokale Bartholds in Wien, laut dem Ex-Torwart und Unternehmer jedoch eine „Anzahlung“ auf seine Forderungen. Diese Forderungen hat Barthold zivilrechtlich eingeklagt: Novomatic habe ihm für das Ende des kleinen Glücksspiels in Wien die Fortführung seiner lukrativen Geschäfte zugesagt. Novomatic bestreitet dies, seit Monaten wird nun in Wiener Neustadt darum prozessiert.
Als das kleine Glücksspiel in Wien Ende 2014 verboten wurde, hatte Barthold drei Lokale, in denen „Münzspielautomaten“ standen, an Novomatic übertragen. Dabei flossen brutto 2,04 Millionen Euro an ihn - ohne schriftlichen Vertrag, nur aufgrund eines Beschlusses der Geschäftsführung des Konzerns. „Ich hab geglaubt, nach 20 Jahren kann mich nichts mehr überraschen“, meinte der verdutzte Richter Peter Wöhrer. Man sollte doch bei Geschäften in dieser Höhe zumindest den Gegenstand schriftlich festlegen, denn eine Rechnung sei ja kein Vertrag. „Das Wertvolle waren die Wettkonzessionen, die sind an den Standort geknüpft“, warf Novomatic-Anwalt ein. Außerdem habe es ein konzerninternes Bewertungsgutachten zu den Lokalen gegeben. Aber die Lokale wurden doch nach der Übernahme zu Jahresanfang 2015 geschlossen, dadurch sei auch der Kundenstock weg, konterte Bartholds Anwalt. Immerhin ein Lokal sei bereits wieder in Betrieb, die anderen beiden würden noch renoviert und bald wieder eröffnet, hieß es darauf von Novomatic-Seite.
Für den Kläger Barthold war die Sache klar: Der Millionenbetrag sei nicht für die Übernahme der Mietverträge geflossen, denn die Gastronomie war ohne das kleine Glücksspiel ein Verlustgeschäft. Sondern es sei eine Anzahlung gewesen, eine Vorleistung für die ihm gegebene Zusage, dass er seine Geschäfte mit Novomatic auch nach dem Aus für die Zockerei in Wien weiterführen könne, beteuerte er heute erneut vor Gericht. Zwei Millionen Euro brutto - 1,7 Millionen Euro netto - wären viel zu viel gewesen für die nach der Änderung der Rechtslage wertlosen Lokale, in denen er noch dazu monatelang Miete zahlen hätte müssen. Später habe er ein viertes Lokal an Novomatic übertragen und dafür 70.000 Euro bekommen, versuchte er die Dimensionen aufzuzeigen.
Daher vermisste auch Barthold keinen schriftlichen Vertrag, denn er hatte Vertrauen zu seinem langjährigen Geschäftspartner, dem Glücksspielkonzern Novomatic: „Wenn ich mit einem Milliardenkonzern so enge Geschäfte mache, dass deren Partei- bzw. Politikerzahlungen über meine Konten laufen, dann hab ich Vertrauen in ihre Aussagen“. Er habe Peter Westenthaler 67 Monate lang regelmäßig auf Wunsch Novomatics Geld übergeben - was dieser und Novomatic bestreiten. Diesbezüglich ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft.
Barthold verteidigte sich auch gegen den Vorwurf, er habe erpresserisch gegen Novomatic gehandelt. Er sei unbescholten und habe niemanden erpresst, sondern wollte nur ein Gespräch mit Novomatic-Eigentümer Johann Graf erreichen und ihm die ganze Geschichte erzählen. Erst durch seine Anwälte habe er erfahren, dass er sich mit den Geldübergaben an Politiker strafbar gemacht haben könnte und habe daraufhin Selbstanzeige bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft erstattet.
Die heute befragten zwei Zeugen - ein früherer Geschäftspartner von Barthold und ein Prokurist im Novomatic-Konzern - hatten beide wenig zur zentralen Streitfrage, ob es eine Zusage an Barthold gab oder nicht, beizutragen. Für den nächsten Termin am 27. April ist Ex-Novomatic-Chef Franz Wohlfahrt wieder als Zeuge geladen.