Osttirol

912.000 Euro wandern nach Osttirol

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Im Rahmen des Finanzausgleichs zwischen Bund, Ländern und Gemeinden bekommt der Bezirk 912.000 Euro für Infrastrukturprojekte.

Von Catharina Oblasser

Lienz, Wien –Der Finanzausgleich regelt, wie viel Geld aus dem Bundessteuertopf zurück an die einzelnen Bundesländer und an die Gemeinden geht. Seit Jahren sehen sich Vertreter von ländlichen Regionen mit vielen Kleingemeinden benachteiligt, weil der Aufteilungsschlüssel die städtischen Ballungsräume bevorzugt. Nun soll dieser Finanzausgleich neu geregelt werden.

Bis es so weit ist, gibt es vom Bund Vorauszahlungen in Gestalt von „Investitions­paketen“. Für die Gemeinden des Bezirks Lienz sind 912.000 Euro für 2017 und 2018 im Fördertopf, sagt der Landtagsabgeordnete und VP-Bezirksobmann Martin Mayer­l. „Damit können wichtige Vorhaben wie Kindergärten, Schulen oder Altenheime unterstützt werden“, sagt der Abgeordnete. Auch Straßen und Wege, die thermische Sanierung von Gemeindegebäuden, die Schaffung von öffentlichem Wohnraum und der Breitband-Ausbau sind förderwürdig. Ab 1. Juli kann jede Osttiroler Gemeinde ihre Projekte beim Bund einreichen. Zwei Vorgaben gibt es dabei: Aus dem Bundestopf wird maximal ein Viertel der Kosten ersetzt. Und bei der Verteilung der 912.000 Euro für Osttirol gibt es für jede Gemeinde eine Obergrenze, die sich aus dem Bevölkerungsschlüssel ableitet.

Mayerls Parteikollege LA Hermann Kuenz sieht in diesen Bundesgeldern eine Maßnahme gegen die Abwanderung. Davon ist Osttirol unter allen Tiroler Bezirken am stärksten betroffen.

Die Abwanderung spielt auch eine Rolle für den zweiten Spezial-Fördertopf, nämlich den des Landes. „Alle Gemeinden, die in den letzten fünf Jahren Einwohner verloren haben, können aus diesem Topf unterstützt werden“, erklärt Mayerl. Gespeist wird dieser Spezialfonds aus Mitteln des Gemeindeausgleichsfonds. Vier bis fünf Millionen sind zu vergeben. In Osttirol haben etwa zwei Drittel der Gemeinden seit 2012 Einwohner verloren.

Beträge für Osttirol

Die Abwicklung erfolgt über einen Zweckzuschuss von maximal 25 Prozent für jedes Projekt. Anträge können ab 1. Juli gestellt werden. Die Auszahlungen werden via Finanzministerium abgewickelt. Folgende Summen stehen jeder Gemeinde maximal zu (Angaben in Euro):

Abfaltersbach 11.958; Ainet 17.030; Amlach 9033, Anras 23.157; Assling 33.264; Außervillgraten 14.050; Dölsach 42.982: Gaimberg 15.549; Heinfels 18.548: Hopfgarten in Defereggen 13.383; Innervillgraten 17.567; Iselsberg-Stronach 11.181; Kals am Großglockner 21.769; Kartitsch 14.864; Lavant 5646; Leisach 13.698; Lienz 226.045; Matrei in Osttirol 86.742; Nikolsdorf 16.104; Nußdorf-Debant 59.975; Oberlienz 27.304; Obertilliach 12.736; Prägraten am Großvenediger 21.824; St. Jakob in Defereggen 16.086; St. Johann im Walde 5257; St. Veit in Defereggen 12.865; Schlaiten 8774; Sillian 37.744; Strassen 14.716; Thurn 11.384; Tristach 25.490; Untertilliach 4572; Virgen 40.650;