Bankomaten-Knacker soll 430.000 Euro erbeutet haben - Prozess
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~ --------------------------------------------------------------------- KORREKTUR-HINWEIS In APA349 vom 05.04.2017 muss es im zweiten Satz des dritten Absatzes richtig heißen: „Er soll zwischen Dezember 2015 und Juni 2016 Bankomaten aufgeschnitten haben..“ (nicht: Dezember 2005) --------------------------------------------------------------------- ~ Wien (APA) - Im Wiener Landesgericht für Strafsachen ist am Mittwoch der Prozess gegen einen 36-jährigen Mann eröffnet worden, der - gemeinsam mit bisher unbekannten Mittätern - in der Bundeshauptstadt fünf Bankomaten aufgebrochen und dabei über 430.000 Euro erbeutet haben soll. Der gebürtige Serbe bekannte sich „nicht schuldig“ und war abgesehen davon zu keinen weiteren Angaben bereit.
„Er macht von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch“, ließ Verteidiger Philipp Wolm gleich zu Beginn der Verhandlung den Schöffensenat (Vorsitz: Christian Böhm) wissen. Sein Mandant fühle sich „von den Medien vorverurteilt“.
Der Angeklagte war Ende Jänner auf Basis eines Europäischen Haftbefehls in Rumänien festgenommen und an Österreich ausgeliefert worden. Er soll zwischen Dezember 2015 und Juni 2016 in vier verschiedenen Wiener Bezirken mit einem Winkelschleifer Bankomaten aufgeschnitten und die Geldkassetten entnommen haben. Allein ein Anfang April verübter Coup in der Siebensterngasse in Neubau machte ihn und seine vermuteten Komplizen um 140.000 Euro reicher.
Belastet wird der 36-Jährige neben dem stets gleich gelagerten Modus Operandi vor allem von einer DNA-Spur, die er an einem Tatort in der Lerchenfelder Straße hinterlassen hat. An einer herausgetrennten Glasschiebetür fanden sich seine biologischen Merkmale. Für Verteidiger Wolm spricht das nicht für die Schuld seines Mandanten: „Er war immer wieder in Wien, weil seine Schwiegereltern hier leben. Gut möglich, dass er einmal bei dem Bankomaten war und beim Geldabheben das Glas angegriffen hat.“ Außerdem handle es sich um ein DNA-Mischprofil, die Spur sei daher nicht ausschließlich dem 36-Jährigen zuordenbar.
Ein Foto aus einer Überwachungskamera soll in einem anderen Fall die Täterschaft des Angeklagten belegen. Selbst der vorsitzende Richter hatte allerdings Zweifel, ob die dunkle, kaum erkennbare Gestalt auf dem Bild sich tatsächlich identifizieren lässt. Den Anträgen des Verteidigers auf Beiziehung von Sachverständigen wurde in Folge dessen stattgegeben, die Verhandlung auf unbestimmte Zeit vertagt.