Tödlicher Skiunfall: Kein Gesetz für Sicherung von Schneekanonen
Söll (APA) - Die Sicherung von Schneekanonen ist gesetzlich nicht festgeschrieben. Dies erklärten Experten am Donnerstag gegenüber der APA, ...
Söll (APA) - Die Sicherung von Schneekanonen ist gesetzlich nicht festgeschrieben. Dies erklärten Experten am Donnerstag gegenüber der APA, nachdem ein Pistenchef nach einem tödlichen Skiunfall einer Sechsjährigen in Tirol wegen fahrlässiger Tötung angeklagt worden war. Laut der derzeitigen Rechtsprechung sei eine optische Kennzeichnung ausreichend, meinte Helmut Lamprecht, gerichtlicher Sachverständiger.
„Es braucht nur eine Warnung und die war im gegenständlichen Fall gegeben“, sagte Lamprecht zu dem Unfall Ende Jänner in Söll, bei dem eine Sechsjährige gegen eine Schneekanone geprallt und anschließend an einem offenen Schädelhirntrauma gestorben war. Das Gutachten, auf das sich die Anklage der Staatsanwaltschaft stützte, widerspreche jedenfalls den bisherigen richterlichen Entscheidungen.
Die Sicherung einer Schneekanone müsse immer im Einzelfall beurteilt werden, erklärte Josef Ölhafen, Geschäftsführer der Fachgruppe der Seilbahnen der Wirtschaftskammer Tirol, im Gespräch mit der APA. „Ist sie gut sichtbar, steht sie im steilen oder flachen Gelände oder ist die Piste eisig? Bei der Sicherung kommt es auf verschiedenste Rahmenbedingungen an“, so Ölhafen. Die letztendliche Beurteilung obliege schließlich der Einschätzung des Seilbahnbetreibers.
Niemand nehme die Sicherheit in den Skigebieten jedoch auf die leichte Schulter. „Es wird auch kontrolliert und auf Verbesserungen hingewiesen“, sagte der Fachgruppenleiter. Seiner Erfahrung nach würden es die Skigebietsbetreiber aber ohnehin schon „sehr genau“ nehmen. Eine gesetzliche Regelung sei seiner Meinung nach jedenfalls keine Lösung, da die Natur und damit die landschaftlichen Begebenheiten in einem Gesetz nicht abgebildet werden könnten.
Der Obmann des Fachverbandes der Seilbahnen in der Wirtschaftskammer, Franz Hörl, möchte den Unfall von Söll zur Evaluation der Sicherheitsfrage und zum „Nachdenken“ heranziehen. „Man kann dieses tragische Unglück, das uns alle sehr erschüttert hat, als Motivation nehmen, die Situation in Sachen Sicherheit noch besser zu machen“, so Hörl, selber Seilbahnbetreiber. Die Tatsache, dass der Pistenchef nun angeklagt ist, sage aber noch nichts aus. Dies sei angesichts der Tragik nichts Ungewöhnliches, fügte er hinzu.