Rechnungshof mit Lob und Tadel zum Arbeitnehmerschutz

Wien (APA) - Der Rechnungshof hat den Arbeitnehmerschutz einer Follow-up-Überprüfung unterzogen und kommt zum Schluss, dass das Sozialminist...

Wien (APA) - Der Rechnungshof hat den Arbeitnehmerschutz einer Follow-up-Überprüfung unterzogen und kommt zum Schluss, dass das Sozialministerium von 19 überprüften Empfehlungen acht umgesetzt, fünf teilweise umgesetzt und sechs nicht umgesetzt hat.

Zu den Pluspunkten zählt der Rechnungshof, dass die Führungskräfte der Arbeitsinspektorate zu einer intensiveren Steuerung und Überwachung der Zielerreichung ihrer Beschäftigten verpflichtet wurden.

Lob gab es auch für die neuerliche Prüfung der Nebenbeschäftigungen von Arbeitsinspektorinnen bzw. -inspektoren auf ihre Vereinbarkeit mit den dienstlichen Anforderungen.

Leichte Rüge erntete das Sozialministerium für die nur teilweise Umsetzung eines Strafenkataloges zur einheitlichen Vorgehensweise der Arbeitsinspektorate bei der Bemessung der Strafvorschläge.

Weniger Freude hatte der Rechnungshof auch mit der nicht erfolgten verstärkten Verlagerung des Personals vom Zentral-Arbeitsinspektorat hin zu den Arbeitsinspektoraten und die Reduktion der Anzahl der Arbeitsinspektorate.

Und auch bei den Vorgaben haperte es: „Die ‚Rahmenvereinbarung wirkungsorientierte Steuerung 2016-2018/2019‘ enthielt nach wie vor nur konkrete Vorgaben für die Kernleistung Kontrolle und damit nur für einen der drei Kernleistungsbereiche der Arbeitsinspektorate.“

Weiters klopfen die Prüfer bei der Verwaltungsvereinfachung dem Sozialministerium auf die Finger: „Das Sozialministerium setzte die Empfehlung des Rechnungshofes, größere Aufsichtsbezirke zu schaffen und die Anzahl der Aufsichtsbezirke auf maximal einen pro Bundesland zu reduzieren, nicht um.“