Justiz und Kriminalität

Geldwäsche: Verschärfung der Bestimmungen im Gewerbe

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Statt ab Barzahlungen von 15.000 Euro soll künftig schon ab 10.000 Euro die Identität des Zahlers festgestellt werden müssen.

Wien – Zur Vermeidung von Geldwäsche ist eine Verschärfung der Bargeldbestimmungen für Gewerbebetriebe geplant. Statt ab Barzahlungen von 15.000 Euro soll künftig schon ab 10.000 Euro die Identität des Zahlers festgestellt werden müssen. „Österreich setzt damit lediglich die verpflichtenden EU-Vorgaben um“, hieß es dazu vom Wirtschaftsministerium zur APA.

Das Ministerium betonte, dass es sich hierbei um kein „Golden Plating“ handelt, also die EU-Vorgaben nicht übererfüllt wurden.

Die Umsetzung der vierten Geldwäsche-Richtlinie der EU soll im gewerberechtlichen Teil über eine Novelle der Gewerbeordnung erfolgen. Diese befindet sich derzeit in Begutachtung, bestätigte das Wirtschaftsministerium einen entsprechenden Bericht des Standard. (APA)