Deutsches Gericht verbietet Abschiebung nach Bulgarien
Sofia/Hannover (APA/dpa) - Flüchtlinge dürfen laut einem Gerichtsurteil nicht von Deutschland nach Bulgarien abgeschoben werden. Grund dafür...
Sofia/Hannover (APA/dpa) - Flüchtlinge dürfen laut einem Gerichtsurteil nicht von Deutschland nach Bulgarien abgeschoben werden. Grund dafür sei die unmenschliche und existenzbedrohende Behandlung in dem südosteuropäischen Land, teilte das Verwaltungsgericht in Hannover (Niedersachsen) am Freitag mit.
Das Gericht hatte auf die Klage eines 19-jährigen jesidischen Kurden hin in einem Eilentscheid ein Abschiebeverbot erlassen. Dies sei unanfechtbar und zeitlich unbefristet, solange sich die Situation in Bulgarien nicht grundlegend ändert, sagte ein Gerichtssprecher.
Schutzberechtigten drohe in Bulgarien die Obdachlosigkeit. Zudem fehle ihnen faktisch der Zugang zum Arbeitsmarkt und zu staatlichen Sozialleistungen, urteilte das Gericht.
Eine Abschiebung des Flüchtlings würde seine Existenz bedrohen und zu einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlungen führen. Der junge Mann hatte in Bulgarien Asyl erhalten, die Familie war dann aber nach Deutschland weitergereist.
In Fällen anerkannter Flüchtlinge könne nicht auf die für große Teile der bulgarischen Bevölkerung ebenfalls schwierige Lage verwiesen werden, entschied das Gericht. Denn Flüchtlinge hätten keine Sozialkontakte und könnten nicht auf familiäre oder nachbarschaftliche Hilfe zurückgreifen. Daher seien sie weitgehend auf sich alleine gestellt.