„Bei Lärm in Öffis an den Fahrer wenden“
In Fällen von Lärmbelästigung in Bus oder Straßenbahn sei der Fahrer der erste Ansprechpartner, erklären die IVB nach einem Vorfall in Innsbruck.
Von Michael Domanig
Innsbruck –„Ich hatte nach dem Vorfall Magen- und Kopfweh“, erzählt eine Frau aus dem Wipptal, die in Innsbruck arbeitet, im TT-Gespräch. Sie war unlängst mit der Buslinie O Richtung Innsbrucker Innenstadt unterwegs, als es – nach ihrer Darstellung – zu massiver Lärmbelästigung durch eine Gruppe von jungen Fahrgästen mit Migrationshintergrund gekommen sei.
Diese hätten zunächst sehr laut fremdsprachige Texte über das Handy abgespielt. Ihre Bitte, leiser zu drehen, hätten sie ignoriert und, im Gegenteil, „Musik in ohrenbetäubender Lautstärke“ aufgedreht. Auf ihre erneute Beschwerde hin habe sie „hasserfüllte Blicke“ empfangen und sei „verbal niedergemacht“ worden, berichtet die Frau weiter. Sie habe sich daraufhin an den Busfahrer gewandt, „aber der hat gemeint, er kann da jetzt nichts machen“.
Ihm sei der Vorfall bekannt, erklärt Harald Jösslin von den Innsbrucker Verkehrsbetrieben (IVB), dem die Sache jedoch etwas anders dargestellt wurde. „Ein anderer Fahrgast hat sich bei uns wiederum darüber beklagt, dass die Dame gegenüber den nichtösterreichischen Mitbürgern zu forsch aufgetreten sei. Es war insgesamt wohl eher ein subjektives Empfinden der Dame.“ Die Frau habe sich jedenfalls an den Busfahrer gewandt, im Bereich des Fahrers sei die Musik aber nicht wahrnehmbar gewesen. Dieser habe die Dame dann gebeten, bei ihm vorne Platz zu nehmen.
„Der Busfahrer hat in diesem Fall richtig reagiert und deeskalierend gewirkt“, sagt Jösslin. Allgemein gelte: Wenn die Lärmbelästigung ein bestimmtes Maß übersteige – also dauerhaft durch den ganzen Bus wahrnehmbar sei –, „ist es die Aufgabe des Fahrers, dort einzuschreiten. Er wird dann entweder eine Innendurchsage machen oder kurz stehenbleiben oder sich an die Leitstelle wenden, die dann die Exekutive verständigt.“ Erster Ansprechpartner in Fällen wie diesen sei jedenfalls der Fahrer.
Das bestätigt auch Elmar Rizzoli von der Mobilen Überwachungsgruppe der Stadt Innsbruck (MÜG): „In erster Linie sind die Organe der IVB zuständig, die einem Fahrgast ja auch die Weiterfahrt verweigern können.“ Die MÜG könne nur bei „ungebührlichem Lärm nach dem Landespolizeigesetz“ einschreiten. Ihm selbst sei aus den „Öffis“ aber kein solcher Fall bekannt.
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