Die wichtigsten Punkte der Verfassungsänderung in der Türkei
In der Türkei wurde am Sonntag über einen Systemwechsel abgestimmt. Im Folgenden ein Überblick darüber, was das Paket aus 18 Artikeln konkret umfasst.
Ankara – Recep Tayyip Erdogan sieht sich bestätigt: Der türkische Präsident beansprucht einen knappen Sieg beim Referendum über die Einführung eines Präsidialsystems. Die Opposition will das Ergebnis allerdings anfechten. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen, die mit der Annahme der Verfassungsreform verbunden wären:
Der Präsident wird Regierungschef. Der Präsident, der bisher laut Verfassung eine vorwiegend repräsentative Funktion hatte, soll zum Chef der Exekutive werden, das Amt des Ministerpräsidenten wird abgeschafft. Künftig würde der Präsident selbst das Kabinett leiten und die Minister auswählen, ohne dabei der Zustimmung des Parlaments zu bedürfen.
Das Parlament verliert Befugnisse. Das Parlament soll das Recht verlieren, Minister ihres Amtes zu entheben, stattdessen kann es sie künftig nur noch schriftlich befragen - nicht aber den Präsidenten. Im Fall von kriminellen Verfehlungen könnte es den Präsidenten absetzen, doch wären die Hürden für ein Amtsenthebungsverfahren sehr hoch.
Das Präsidentenamt wird politisiert. Der Präsident, der bisher zu politischer Neutralität verpflichtet ist, dürfte künftig seine Parteizugehörigkeit behalten. Kritiker befürchten, dass dies dazu führen würde, dass der Präsident zugleich Vorsitzender der größten Partei ist - und damit als Mehrheitsführer das Parlament kontrolliert.
Zwei Amtszeiten – und in Ausnahmen mehr. Der Präsident darf der Verfassungsreform zufolge nur für zwei je fünfjährige Amtszeiten gewählt werden. Diese Zählung würde nach Inkrafttreten der Reform 2019 neu beginnen, so dass Recep Tayyip Erdogan noch zwei Mal antreten könnte. Gibt es in der zweiten Amtszeit vorgezogene Neuwahlen, darf der Präsident außerdem ein drittes Mal kandidieren.
Parlament und Präsident werden zeitgleich gewählt. Die Parlaments- und Präsidentschaftswahlen sollen künftig gleichzeitig stattfinden. Dies soll sicherstellen, dass der Präsident derselben Partei angehört, die im Parlament die Mehrheit hat. Kritiker sehen in diesem Fall aber eine effektive Kontrolle der Regierung nicht mehr gewährleistet.
Die Unabhängigkeit der Justiz wird eingeschränkt. Der Präsident soll mehr Kontrolle über die Justiz erhalten. Er würde künftig 6 der 13 Mitglieder des Hohen Rats der Richter und Staatsanwälte (HSK) ernennen, der über die Besetzung wichtiger Justizämter entscheidet. Die Anderen wählt demnach das Parlament aus - wo der Präsident aber Mehrheitsführer ist.
Das Parlament wird erweitert. Die Zahl der Abgeordneten im Parlament soll von 550 auf 600 erhöht werden. Künftig könnten sich zudem Bürger bereits mit 18 Jahren zur Wahl stellen - statt bisher mit 21. Die höchst umstrittene Zehn-Prozent-Hürde, die insbesondere prokurdische Parteien benachteiligt, bleibt.
Umsetzung der Reform in zwei Schritten. Die Verfassungsänderung soll im wesentlichen bei den nächsten regulären Parlaments- und Präsidentschaftswahlen 2019 in Kraft treten. Die beiden Artikel zur Reform des Justizgremiums HSK und zur Parteimitgliedschaft des Präsidenten sollen aber sofort in Kraft treten. (APA/AFP)
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