Kleinkind schluckte Kokain: ,,Es sah aus wie ein zerbröselter Keks“
Der Prozess gegen die Eltern jenes Kleinkindes, das Ende Jänner in Innsbruck Kokain des Vaters verschluckt hatte, wurde am Dienstag vertagt.
Von Renate Perktold
Innsbruck – Tanja H. sitzt ruhig vor Richter Günther Böhler. Das blonde Haar akkurat zu einem Pferdeschwanz gebunden, die Nägel türkis lackiert. Unter dem beige-rosaroten Pullover wölbt sich ein stattliches Babybäuchlein. Es ist nicht das erste Mal, dass sie auf der Anklagebank Platz nimmt, in ihrem Akt stehen schon Verurteilungen und Haftstrafen – wegen Delikten wie Körperverletzung oder Diebstahl. Aber diesmal geht es um mehr. Es geht um ihr Kind Emran H., seit wenigen Wochen ein Jahr alt.
Tanja und ihrem Ehemann Hamza H. wird die Vernachlässigung ihres Sohnes vorgeworfen. Das Kind schluckte Ende Jänner in der Wohnung der 24-Jährigen Kokain und musste krampfend in die Klinik eingeliefert werden, wo es drei Tage behandelt wurde. Die Mutter sieht das Ganze – gestützt von der Argumentation ihres Anwalts – als Unfallgeschehen. „So eine geringe Menge Koks am Boden – das fällt einem nicht auf. Man kann nicht verhindern, dass das Kind alles in den Mund nimmt, wenn es herumkrabbelt“, erklärt sie am Dienstag vor Gericht.
Pulver auf der Spielematte
Dann erzählt sie von einem ganz gewöhnlichen Tag, den sie mit ihrem Sohn und ihrer besten Freundin in Innsbruck verbringt, ehe die beiden jungen Frauen zurück in die Wohnung gehen. „Emran hat geschlafen und ich wollte ihn eigentlich aus dem Kinderwagen heben. Dabei ist er aufgewacht und ich hab ihn auf seine Spielmatte gesetzt, um ein bisschen aufzuräumen.“
Auf besagter Matte findet der damals zehn Monate alte Bub dann laut Auskunft der Mutter das weiße Pulver, das er in den Mund nimmt und schluckt. „Er wurde auf einmal ganz komisch, irgendwie hyperaktiv. Er schlug mit den Beinen aus und ich habe zu meiner Freundin gesagt, dass das nicht normal sei.“
Während sie sich um den Buben kümmert, alarmiert Freundin Sara M. die Rettung. Dann fällt den beiden Frauen das Pulver auf der Spielmatte auf. „Das sah aus wie ein zerdrückter Keks“, so die Angeklagte, die das weiße Pulver vorher nicht bemerkt haben will. Auch Zeugin Sara M. gibt an, dass sie erst gewusst hätten, warum Emran sich so seltsam verhält, als sie das Pulver entdeckten. „Ich habe das probiert und wusste, dass es Kokain ist“, schildert die 19-Jährige vor Gericht.
Die Freundin ruft noch einmal bei der Rettung an, um den Ernst der Lage zu schildern. Als Emran in den Krankenwagen verladen wird, fängt er an zu krampfen. Tanja H. begleitet ihr Kind in die Klinik, Sara M. bleibt unterdessen in der Wohnung, die in der Zwischenzeit von der Polizei mit Drogenspürhund durchsucht wird. „Das Tier hat mehrfach angeschlagen“, liest der Richter aus seinen Akten vor.
Drogen beim Spielen verloren
„Nur auf der Matte – und beim Geld“, räumt Tanja H. ein. Sie habe ein Bündel Geld in der Wohnung gehabt. Eisern zusammengespart, weil sie mit ihrem Sohn zwei Tage später nach Marokko zu den Großeltern des Kindes habe fliegen wollen. Auch ihr Eheman Hamza habe ihr immer wieder Geld für dieses Vorhaben zugesteckt.
Woher er es hatte: unklar. Der 23-jährige Arbeitslose soll sich nämlich mit finanzieller Hilfe seiner Frau und seines Bruders durchgeschlagen haben. Das zumindest erzählt er vor Gericht. Der dunkelhaarige Kindsvater, schlanke Statur mit leichtem Bauchansatz, die Füße in grünen Sneakers, das schwarze Hemd in die Jeans gesteckt, gibt sich vor Gericht kleinlaut. „Ich habe mich zuerst nicht getraut die Wahrheit zu sagen, als mir Tanja von dem Vorfall erzählt hat“, gesteht er kleinlaut. „Aber ich habe dann bemerkt, dass mir das Säckchen aus der Hose gefallen sein muss, als ich am Vortag in der Wohnung war.“
Während seine Frau von Pulver auf dem Teppich spricht, erzählt er von einer kleinen Kugel Kokain in einem Plastiksäckchen, das er lediglich zum Eigenkonsum eingesteckt hatte. Wegen diverser Auflagen vom Jugendamt durfte der junge Vater zum Zeitpunkt des Zwischenfalls nicht bei seiner Familie wohnen – hatte aber regelmäßiges Besuchsrecht.
Verwandte zeichnen anderes Bild
Eine völlig andere Version der Geschichte präsentieren dann die Halbschwester und die Mutter von Tanja H.: Demnach soll der 23-Jährige zum Zeitpunkt des Vorfalls mit dem Kind alleine in der Wohnung gewesen sein und unter Drogeneinfluss gestanden haben. Tanja H. hingegen wäre mit ihrer Freundin Sara beim Shoppen gewesen. Erst als sie zurückgekommen seien, hätten sie den Zustand des Kleinkindes bemerkt und die Rettung alarmiert. Sara soll das gegenüber ihrer Mutter und ihrer Großmutter zugegeben haben – was sie vor Gericht aber vehement bestreitet. „Wir waren schon vorher so oft beim Jugendamt, um zu verhindern, dass die Situation eskaliert“, lässt die Halbschwester Richter Böhler wissen. Dieser horcht dann bei der Aussage auf, dass ihre Schwester bei einem Drogenscreening während der Schwangerschaft positiv getestet worden sei. Und zwar auf Kokain. „Ich war bei dem Gespräch dabei“, so die Schwester. Tanjas Mutter beschreibt den Kindsvater als spielsüchtigen Drogendealer, der auch in der Wohnung seiner Frau Suchtgift abgepackt haben soll. Beweise für diese Aussagen blieben die Frauen dem Richter allerdings schuldig, mit eigenen Augen haben sie es nicht gesehen, sondern nur von Bekannten und Freunden erfahren.
Der Richter zeigt sich erstaunt über die Aussage zum möglichen Kokain-Konsum von Tanja H., die vorher noch stark betont hat, dass sie nicht einmal wisse, „wie das Zeug aussieht“. Sie sei zwar im Substitutionsprogramm, war aber früher immer nur „auf dem tiefen Zeug“, also auf Substanzen, die keine aufputschende Wirkung haben. Auch Freundin Sara gibt an, dass die Kindsmutter nie etwas mit Kokain zu tun hatte, geschweige denn, es genommen habe. Nicht zuletzt wegen dieser strittigen Aussage, aber auch, weil nichts über die Art und Schwere der Verletzung, die Emran durch den Vorfall erlitten haben könnte, bekannt ist, vertagt Richter Böhler die Verhandlung auf unbestimmte Zeit. Es ist nicht auszuschließen, dass bei Fortsetzung des Prozesses der Tatbestand der Körperverletzung hinzukommt. Den Eltern droht – es gilt die Unschuldsvermutung – nach derzeitigem Vorwurf der Vernachlässigung eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren. Emran und sein ungeborenes Geschwisterchen würden dann wohl in eine Pflegefamilie kommen.