E-Bike, Pedelec oder S-Pedelec - Die Unterschiede der Elektroräder
Wien (APA) - Wenn von Fahrrädern mit Elektroantrieb gesprochen wird, ist meist allgemein von E-Bikes die Rede. Es gibt aber unterschiedliche...
Wien (APA) - Wenn von Fahrrädern mit Elektroantrieb gesprochen wird, ist meist allgemein von E-Bikes die Rede. Es gibt aber unterschiedliche Modelle, wovon auch abhängt, ob Helm- und Kennzeichenpflicht besteht und ob die Benützung der Radwege verboten oder Pflicht ist. Im Folgenden werden die wichtigsten Unterschiede zwischen E-Bike, Pedelec und S-Pedelec erklärt.
Bei einem Pedelec (Pedal Electric Cycle) schaltet sich automatisch ein Elektromotor ein, wenn man in die Pedale tritt. Als Pedelecs gelten laut EU-Richtlinie Räder, die ihren Fahrer mit einem maximal 250 Watt starken Elektromotor bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h beim Treten unterstützen. Unter diesen Bedingungen ist das Pedelec dem Fahrrad rechtlich gleichgestellt, es besteht also keine Führerschein- und Helmpflicht, keine Kennzeichen- und Versicherungspflicht und Radwege dürfen benutzt werden.
Für längere Distanzen eignen sich die S-Pedelecs: Sie unterstützen den Fahrer mit einer maximalen Motorleistung von 500 Watt bis auf 45 km/h. Das S-Pedelec gilt rechtlich als Leichtkraftrad, wird also wie ein Mofa oder Moped behandelt. Daher braucht man einen Führerschein (A-, B- oder -Führerschein), ein Kennzeichen und eine Versicherung. Verpflichtend ist außerdem ein geeigneter Schutzhelm und man muss Verbandszeug mit sich führen. Radwege dürfen nicht benutzt werden.
Im Gegensatz zu Pedelecs, bei denen sich der Elektromotor nur einschaltet, wenn man in die Pedale tritt, lassen sich E-Bikes auch ohne Muskelkraft, per Drehgriff am Lenker oder auf Knopfdruck, beschleunigen - je nach Bauart auf bis zu 20, 25 oder 45 km/h. Der Begriff E-Bike wird im allgemeinen Sprachgebrauch aber häufiger generell für Elektrofahrräder oder auch für Elektrofahrräder, die den Fahrer nicht schneller als 25 km/h beim Treten unterstützen, verwendet.
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