Baulandmobilisierung: „Zwingen können wir keinen“
Innsbruck benötigt in den kommenden zehn Jahren bis zu 7000 neue Wohnungen. Das neue Öroko weist über 90 Hektar fürs Wohnen aus.
Von Manfred Mitterwachauer
Innsbruck –Fünf Jahre ist die Stadt Innsbruck mit der Fortschreibung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (Öroko) bereits im Verzug. Das alte ist seit dem Jahre 2002 gültig. Der neue Entwurf, er trägt den Titel „Öroko 2.0“, wurde in der vergangenen Woche vom Gemeinderat (gegen die Stimmen der FPÖ) zur ersten Auflage freigegeben. Darin wird die räumliche Entwicklung der Landeshauptstadt auf die Dauer von zehn Jahren geregelt.
Eine der zentralsten Kategorien, auf denen die Öroko-Festlegungen basieren, ist das Bevölkerungswachstum. So geht die Statistik Austria davon aus, dass Innsbruck bis zum Jahr 2025 auf 162.000 Einwohner (anwesende Bevölkerung) anwachsen wird. Ein Plus von neun Prozent. Die Zahl der Haushalte dürfte auf 73.000 (+8,5 %) steigen. Dieses Wachstum lässt sich in erster Linie durch eine aktive Zuwanderungsbilanz erklären. Um dieses Bevölkerungswachstum aufzufangen, seien 6500 bis 7000 zusätzliche Wohnungen zu bauen, heißt es. Flächenmäßig entspräche das einem Bedarf von 58 bis 70 Hektar Wohnbauland (Annahme: Wohnungsnutzfläche: 65 m²), erläuterte die Referatsleiterin für Stadtentwicklungsplanung, Anne Weidner, dem Gemeinderat.
Im Öroko-Verordnungstext wurde nun festgehalten, dass der Baulandbedarf zur Hälfte über Verdichtung und Umstrukturierung sowie zu je 25 Prozent über die Aktivierung von Baulandreserven und Neuwidmungen gedeckt werden soll. Mit Ende 2016 waren in Innsbruck rund 118 Hektar als Baulandreserven ausgewiesen. Davon entfielen an die 80 Hektar aufs Wohnen. Laut Stadtplanung stünden über 90 % der Baulandreserven in privater Hand.
Darauf aufbauend wurden im Öroko-Entwurf 53 so genannte „BE“-Gebiete definiert, davon 34 neu. Damit sind besondere Verdichtungs-, Umstrukturierungs- und Erweiterungsgebiete gemeint. Über 90 Hektar wurden als BE-Gebiete für Wohnnutzung festgelegt. Diese gliedern sich in Neuwidmungen (30 Hektar), Umstrukturierungen (30), Verdichtungen (25) und Baulandmobilisierung (5). Würde das gesamte Wohnraum-Potenzial, welches das Öroko ausweist, realisiert, könnten in Summe über 12.500 neue Wohnungen entstehen. Da die Stadtplanung aber davon ausgeht, dass nur 50 bis 70 Prozent des Potenzials tatsächlich über die nächsten zehn Jahre abgerufen werden dürfte, sei eher mit 8500 neuen Wohnungen zu rechnen.
Die offenkundige Divergenz bei der Baulandmobilisierung zwischen Verordnungstext und tatsächlich hierfür definierten BE-Gebieten erklärt Planungsstadtrat Gerhard Fritz (Grüne) damit, dass nicht alle Mobilisierungsflächen auch als BE-Gebiete ausgewiesen seien. Die Stadt wolle trotzdem an dem Ziel festhalten, 25 % des Wohnraumbedarfs über Baulandreserven zu decken.
Viel eher dürfte sich die Politik bald die Frage stellen müssen, wie die gehorteten Baulandreserven anzuzapfen sind. „Zwingen können wir keinen“, sagt Fritz. Das Wort Rückwidmung will er nicht in den Mund nehmen – nicht nur, weil hier das Thema Entschädigungspflicht aufpoppen könnte. Zudem seien Rückwidmungen auch nur auf größere zusammenhängende Flächen anwendbar: „Ein kleines Grundstück mitten im Bauland werden wir nur schwer rückwidmen können.“ Die Möglichkeit, vorgezogene Erschließungskosten einzuheben, werde man sich anschauen. „Wir stehen erst am Anfang der Überlegungen“, sagt Fritz. Das Instrumentarium zur Baulandmobilisierung sei „armselig“.
Bliebe noch die Möglichkeit, stattdessen den Zuzug zu reglementieren, wie es die IG Bürgerinitiativen fordert. Eine Obergrenze klinge einfach, sagt dazu BM Christine Oppitz-Plörer (FI): „Aber wer bestimmt dann, wer rein darf und wer nicht?“ Das Faktum Zuzug sei komplex, auch weil es einen europäischen Trend und einen gesellschaftlichen Wandel widerspiegle.