EU-Staaten beharren auf Zuständigkeit bei der Berufsregulierung
Brüssel/Wien (APA) - Der Europäische Rat für Wettbewerbsfähigkeit hat sich am Montag auf Richtlinien zur Verhandlung des Dienstleistungspake...
Brüssel/Wien (APA) - Der Europäische Rat für Wettbewerbsfähigkeit hat sich am Montag auf Richtlinien zur Verhandlung des Dienstleistungspakets mit dem Europäischen Parlament geeinigt. „Wir wollen was die Dienstleistungen betrifft, enger zusammenzuarbeiten, aber es muss auch gewährleistet werden, dass die nationalen Besonderheiten gewahrt bleiben“, sagte der deutsche Wirtschaftsstaatssekretär Matthias Machnig.
Die Kompetenzen der nationalen Gesetzgeber bezüglich der Verhältnismäßigkeitsprüfung bei der Berufsregulierung und der Reform des Notifizierungsverfahrens seien vollinhaltlich gewahrt worden, sagte Machnig. Zuvor habe es in einigen Staaten sehr große Vorbehalte gegeben, dass die von der Kommission vorgeschlagenen Änderungen zu weit gehen würden. Dies hätte gemeinsam mit anderen Ländern verhindert werden können, betonte Machnig.
So könne sich die Kommission nun nicht wie ursprünglich vorgesehen vor der Gesetzgebung in den nationalen Parlamenten einmischen, sowie nicht die Verabschiedung nationaler Gesetze verhindern. Die Mitgliedsstaaten könnten indes weiterhin das hohe Niveau im Gesundheits- und Verbraucherschutz bestimmen. Wo es bereits eine neue Regelung gebe, werde es zu keiner neuen Überprüfung kommen, betonte Machnig.
Österreich ist beim EU-Wettbewerbsrat auf Botschafterebene vertreten. Wirtschaftsminister Harald Mahrer (ÖVP) war entgegen einer ursprünglichen Ankündigung am Montag doch nicht nach Brüssel gekommen.