Südtirol

Freispruch für Südtiroler Alt-LH Durnwalder

Südtirols früherer Landeshauptmann Luis Durnwalder.
© TT/Thomas Böhm

Das Oberlandesgericht Bozen hat den früheren Südtiroler Landeshauptmann wegen der Verwendung des sogenannten Sonderfonds freigesprochen. Ihm war Veruntreuung öffentlicher Gelder zur Last gelegt worden.

Bozen — Der Südtiroler Altlandeshauptmann Luis Durnwalder (SVP) hat keine öffentlichen Gelder veruntreut. Zu diesem Urteil kam am Dienstag auch das Oberlandesgericht Bozen. Der Freispruch aus der ersten Instanz wurde damit bestätigt. Die Staatsanwaltschaft hatte Durnwalders Ausgaben aus dem Sonderfonds überprüft und eine Veruntreuung von Geldern festgemacht. Durnwalder beteuerte am Dienstag erneut, „keinen Cent in die eigene Tasche gesteckt" zu haben.

Besonders treffe ihn, dass ihm die Anklage unterstelle, ein System für die Abrechnung des Sonderfonds ersonnen zu haben. Er habe guten Glaubens gehandelt und den Fonds so verwaltet, wie sein Vorgänger Silvius Magnago vor ihm. Jahrelang habe der Rechnungshof bei den jährlichen Kontrollen keine Beanstandungen gemacht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Beide Parteien können beim Höchstgericht in Rom Berufung wegen möglicher Verfahrensfehler einlegen. (TT)