Prozess um Messerstiche 2 - Angeklagter: Habe die Kontrolle verloren
Eisenstadt (APA) - Es stimme, dass er seinem Mitbewohner Messerstiche „verpasst“ habe, sagte der 24-jährige Angeklagte bei seiner Befragung ...
Eisenstadt (APA) - Es stimme, dass er seinem Mitbewohner Messerstiche „verpasst“ habe, sagte der 24-jährige Angeklagte bei seiner Befragung durch den Geschworenensenat. „Aber nicht mit einer Absicht dahinter“, fügte er hinzu. Er habe sich vor dem 26-Jährigen gefürchtet, weil dieser öfter Schlägereien ausgetragen habe. Am Tattag sei die Situation eskaliert, er habe vor lauter Angst die Kontrolle über sich verloren.
An diesem Tag habe es dreimal eine verbale Auseinandersetzung gegeben, schilderte der Angeklagte: Einmal sei es um Geld gegangen, das ihm der Mitbewohner schuldete. Dann habe er den Kühlschrank geöffnet und der 26-Jährige sich gestört gefühlt und zu schimpfen begonnen. Und schließlich sei er auch noch wüst beschimpft worden, weil er Sauce geholt habe.
Der 26-Jährige habe danach das Zimmer verlassen und sei, mit einer Decke und sehr aufgeregt, zurückgekommen. „Du lässt mich nicht schlafen“, habe er gesagt, ihn am Kragen gepackt und ihm mit der Faust gedroht.
Der Mitbewohner habe ihn dann aufgefordert, mit nach draußen zu kommen. „Er hat gesagt, dass er es mir zeigen wird“, schilderte der Angeklagte. Er selbst sei sehr aufgeregt gewesen, habe das Messer genommen und hinausgehen wollen zum Büro der Betreuer, worauf sich der 26-Jährige ihm in den Weg gestellt habe..
„Ich war so ängstlich, ich wusste nicht, was ich tue“, sagte der 24-Jährige. Er habe den Mitbewohner zur Seite ziehen wollen, aber „er ist nicht weggegangen“. Dabei habe er ihn „von hinten mit dem Messer erwischt“. „Ich hatte nicht die Absicht, ihn zu verletzten“, beteuerte der Angeklagte. Hätte er den anderen töten wollen, dann hätte er von vorne zugestochen. Die Stiche trafen das Opfer, das eine Daunenjacke trug, in den Rücken.
Dies sei das erste Mal gewesen, dass ihn der andere am Kragen gepackt habe. „Ich hatte Angst. Ich kann das nicht erklären, warum ich das gemacht habe“, sagte der 24-Jährige.
„Dass der Zeuge (ein weiterer Mitbewohner, der sich im Raum befand, Anm.) und das Opfer das anders schildern - das ist ihnen klar?“ hielt ihm Staatsanwalt Roland Koch vor: „Die sagen beide, dass das Opfer mit dem Rücken zu ihnen und mit der Brust zum Spind gewandt gestanden ist. Sie haben ihn (den 26-Jährigen, Anm.) in den Rücken gestochen.“ Der 26-Jährige sei ihm gegenübergestanden, beteuerte der 24-Jährige.
„Sie müssen mir erklären, warum sie ihn nicht zur Seite gestoßen, sondern viermal hingestochen haben“, stellte Koch fest. „Ich habe ihn zur Seite gezogen, aber er hat sich nicht bewegt. Er ist nicht weggegangen“, blieb der Angeklagte bei seiner Darstellung. Darf man im Iran so einen Konflikt lösen?“, wollte der Staatsanwalt wissen. „Natürlich nicht“, erwiderte der 24-Jährige. Es sei aber dort auch nicht erlaubt, jemanden, mit dem man im Zimmer wohne, zu beschimpfen und zu bedrohen.