Bundeskartellanwalt Mair bis 2022 wiederbestellt

Wien (APA) - Der Ministerrat hat am Dienstag Bundeskartellanwalt Alfred Mair für eine weitere fünfjährige Periode bestätigt. Mair hat diese ...

Wien (APA) - Der Ministerrat hat am Dienstag Bundeskartellanwalt Alfred Mair für eine weitere fünfjährige Periode bestätigt. Mair hat diese Funktion bereits seit 2002 inne. Wiederbestellt wurde auch sein Stellvertreter Gustav Stifter.

Die Bestellung des Bundeskartellanwalts erfolgt gemäß Kartellgesetz auf Vorschlag der Bundesregierung, jene des Bundeskartellanwalt-Stellvertreters auf Vorschlag des Justizministers. Die neue Funktionsperiode läuft von 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2022.

Der Bundeskartellanwalt wurde mit der Kartellgesetznovelle 2002 im Wirkungsbereich des Justizressorts eingerichtet. Seine Aufgabe ist die Vertretung der öffentlichen Interessen in Angelegenheiten des Wettbewerbsrechts beim Kartellgericht. Darunter fallen nicht nur Kartellrechtsfälle im engeren Sinne, sondern auch Fälle des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung oder Zusammenschlussverfahren.