Säuglingsmilchnahrung „Novalac 1“ und „Novalac CC“ zurückgerufen

Brunn am Gebirge (APA) - Der Vertreiber Medis GbmH ruft aufgrund eines möglichen Inhalts von Glycidyl-Fettsäureester, der nicht zum Verzehr ...

Brunn am Gebirge (APA) - Der Vertreiber Medis GbmH ruft aufgrund eines möglichen Inhalts von Glycidyl-Fettsäureester, der nicht zum Verzehr geeignet ist, die beiden Produkte „Novalac 1 Säuglingsmilchnahrung, 800g“ und „Novalac CC Säuglingsmilchnahrung, 400g“ zurück. Das Produkt ist gesundheitsschädigend, teilte der Hersteller am Dienstag mit.

Im Falle des Produkts „Novalac 1“ ist die Chargennummer: 9828301 (mindestens haltbar bis 1.09.2019) betroffen, im Falle von „Novalac CC die Chargennummer: 45405 (mindestens haltbar bis 23.9.2018). Bei der in Deutschland bzw. Frankreich hergestellten Säuglingsmilchnahrung wurde bei Analysen ein möglicher unangemessener Inhalt von Glycidyl-Fettsäureester festgestellt. Die Säuglingsmilchnahrung kann von den Konsumenten in allen Apotheken zurückgegeben werden. Den Kaufpreis bekommen Kunden ohne Kaufbeleg rückerstattet.