73-Jährige in NÖ wegen versuchter Erpressung vor Gericht: Diversion

St. Pölten (APA) - Eine 73-Jährige ist am Mittwoch in St. Pölten wegen versuchter Erpressung vor Gericht gestanden. Die Angeklagte aus dem B...

St. Pölten (APA) - Eine 73-Jährige ist am Mittwoch in St. Pölten wegen versuchter Erpressung vor Gericht gestanden. Die Angeklagte aus dem Bezirk Melk hatte in einem Brief an das Amtsgericht München zwei Beamte aufgefordert, ein Zivilverfahren gegen sie für null und nichtig zu erklären, sonst würden Forderungen im US-Handelsregister UCC vermerkt. Der Richter machte ihr ein Diversionsangebot von 2.000 Euro Geldbuße.

Außerdem sprach die Pensionistin in einem Schreiben an das Bezirksgericht Melk ein Verbot der Verwendung ihrer Daten aus, sonst würde sie Forderungen in Höhe von 25.000 Euro geltend machen. Sie gab in der Einzelrichterverhandlung zu, die Briefe geschickt zu haben. Wenn sie sich diese heute durchlese, „da wird mir schlecht“, meinte sie. „Ich glaubte, dass ich im Recht bin. Ich wusste nicht, dass ich damit jemanden erpressen könnte, das wollte ich auch nicht“, sagte die Angeklagte, die sich entschuldigte.

„Wenn man den Strafantrag durchliest, hat man - wenn man die Person nicht kennt - einen typischen Fall einer Staatsverweigerin. In Wahrheit ist die Sachlage eine ganz andere“, meinte ihr Verteidiger. Er berichtete von Forderungen gegen seine Mandantin in Zusammenhang mit der Insolvenz einer deutschen GmbH, in welche die Angeklagte Geld investiert hatte. Die Frau war laut ihrem Rechtsanwalt im Internet auf eine Empfehlung zur Geldveranlagung gestoßen und hatte einige tausend Euro eingezahlt, die Gewinne wurden reinvestiert. „Das ging einige Zeit gut“, erklärte der Verteidiger, aber „nachdem genug abgezockt wurden“, meldete die GmbH schließlich Insolvenz an.

Die Frau machte eine Forderung von 3.000 Euro im Insolvenzverfahren geltend, daraufhin wollte der Masseverwalter ihren Angaben zufolge 3.000 Euro von ihr, später reduzierte er die Summe auf 1.500 Euro. Es folgte ein Schreiben und eine Vorladung des Amtsgerichts München. Daraufhin recherchierte die Niederösterreicherin im Internet, fand ein Musterschreiben und schickte eine auf ihren Fall angepasste Version an das Amtsgericht München. Adressiert war der Brief an einen Richter und einen Justizbeamten.

Außerdem war die Pensionistin Ende des Vorjahres dem Staat „Niederösterreich der Herzen“ des Staatenbundes beigetreten. Mittlerweile habe sie aber ihren Austritt erklärt und „dem Ganzen abgeschworen“, betonte der Verteidiger.

Die Frau nahm das Diversionsangebot von 2.000 Euro Geldbuße plus 150 Euro Pauschalkosten an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, sie kann Beschwerde einlegen.