FMA: Krankenversicherer informieren meist korrekt - Nur teils Mängel

Wien (APA) - Die heimischen Privatkrankenversicherer kommen ihren Informationspflichten im Großen und Ganzen korrekt nach, ergab eine Schwer...

Wien (APA) - Die heimischen Privatkrankenversicherer kommen ihren Informationspflichten im Großen und Ganzen korrekt nach, ergab eine Schwerpunktprüfung der Finanzmarktaufsicht (FMA) des jeweils meistverkauften Produkts der acht Anbieter. Lediglich beim gesetzlichen Widerspruchsrecht und der Darstellung der Prämienerhöhungen der vergangenen fünf Jahre gab es in Einzelfällen gravierende Mängel, so die Behörde.

Aktuell verfügen rund 2,9 Mio. Österreicher - rund 35 Prozent der Bevölkerung - über eine private Kranken-Zusatzversicherung. 2016 schlossen die acht heimischen Anbieter 168.664 Verträge neu ab. Das bedeutendste Produkt war dabei mit rund 53.000 Stück eine Versicherung für Kosten einer ambulanten Heilbehandlung, gefolgt von einer Versicherung für Krankenhauskosten (rund 30.000). Deutlich weniger Verträge betrafen Krankenhaustaggeld, Krankengeld oder Krankenpflegekosten. Die gesamten Prämieneinnahmen der privaten Krankenversicherung stiegen in Österreich voriges Jahr um 4,7 Prozent auf 2,05 Mrd. Euro.

Vor Vertragsabschluss sind Verbraucher über etliche Punkte zu informieren, erinnerte die FMA am Mittwoch. Es sind individuelle Risikoausschlüsse und Wartezeiten verständlich zu erläutern, auch ist der Versicherungsnehmer deutlich über sein Widerspruchsrecht aufzuklären. Es muss über die Möglichkeit einer laufenden einseitigen Anpassung der Prämie durch das Unternehmen informiert werden, wodurch sich die Prämien während der Laufzeit erheblich erhöhen können. Zumindest für die fünf letzten Jahre sind Prämienerhöhungen für den konkreten Tarif darzustellen. Und es ist darüber zu informieren, dass bei einer Kündigung kein Rückkaufswert ausbezahlt wird und es somit keinen Anspruch auf anteilsmäßige Altersrückstellung gibt.

~ WEB http://www.fma.gv.at ~ APA263 2017-05-31/12:35