Todeskampf im Ehebett: 20 Jahre Haft für Unterländer (26)
Mit dem Gürtel würgte ein 26-Jähriger seine Frau im Bett bis zur Bewusstlosigkeit und vergewaltigte sie. Wegen Gefährlichkeit ergingen 20 Jahre Haft und Anstaltseinweisung.
Von Reinhard Fellner
Innsbruck – „Vom jungen Glück keine Spur“, umriss Staatsanwältin Adelheid Steiner gestern vor einem Schwurgericht die familiäre Situation eines 26-jährigen Unterländers, seiner Ehefrau und deren zehn Monate alten Tochter. Dauerstreit ließ schon bald nach der Heirat Scheidungswünsche aufkeimen. Vor allem seitens der Frau, die sich immer mehr an den Aggressionen, dem Alkoholismus und der beruflichen Orientierungslosigkeit ihres Mannes störte. Dieser wiederum fühlte sich von der Gattin dauernden Nörgeleien und Erniedrigungen ausgesetzt, verfolgt und kontrolliert.
Nach wüsten Auseinandersetzungen, bei denen schon einmal mit dem Hammer die Scheibe der Schlafzimmertüre eingeschlagen worden war, eskalierte die Situation letzten August vollends. Wieder einmal war der Unterländer betrunken von der Arbeit heimgekehrt. Zuvor hatte er diese übrigens angesichts der im Raum stehenden Scheidung wegen allgemeiner Überforderung gekündigt. Nochmals bekräftigte die Frau ihre Trennungsabsicht. Darauf drehte der 26-Jährige das Radio so laut auf, dass die Frau aus Rücksicht auf das Baby erst den Stecker zog und dann noch die Sicherung herausdrehte. Zu viel für den Verzweiflungstrinker. Als die Frau später schon im Halbschlaf auf dem Bett lag, betrat er nämlich das Zimmer und legte ihr seinen schwarzen Gürtel um den Hals. Danach begann im Ehebett ein Kampf auf Leben und Tod, bei dem die zierliche Frau kaum noch Luft bekam. Auf ihr sitzend soll der 26-Jährige dann „Stirb, stirb endlich!“ gerufen haben.Kurz darauf verlor die Frau das Bewusstsein. Anklägerin Steiner: „Erst als er überzeugt war, dass sie tot war, ließ er ab!“ Gerichtsmediziner Walter Rabl formulierte es noch drastischer: „Die Frau wurde auf das Schwerste stranguliert. Es ist ein reiner Zufall, dass sie nicht tot oder heute ein Pflegefall ist. Der Angeklagte hat die Frau noch gewürgt, als sie schon bewusstlos war!“
Von der Bewusstlosigkeit war das Opfer jedoch im Wohnzimmer erwacht. Und zwar, als sie ihr Mann dort vergewaltigt hatte. Wieder drückte er ihr dabei ein Kissen auf den Hinterkopf. Mit letztem Atem bat sie ihn darauf, ihre Notdurft verrichten zu dürfen. Auf ihre Frage, ob sie jetzt sterben müsse, verneinte er und ließ von der Gattin ab. Vor Gericht erklärte er die Tat mit der Verzweiflung über die Scheidung und dem ewigen Terror durch seine Frau. Immer habe er versucht, es ihr recht zu machen und sich „zu biegen“, aber nichts sei eben je gut genug gewesen: „Dann legte ich ihr den Gürtel um den Hals. Ich zog nur zu, dass endlich eine Ruhe ist!“
Verteidigerin Anneliese Markl führte die Tat jedoch auf eine „diagnostizierte Persönlichkeitsstörung mit dissozialen, emotional instabilen und neurotischen Anteilen“ zurück. Durch die dadurch hervorgerufene mangelhafte Impulskontrolle sei es schon früher zu Gewalttaten – einmal gegenüber einem Rentner, der seither ein Pflegefall ist – gekommen. Psychiaterin Adelheid Kastner attestierte „weiter ein sehr hohes Risiko“ und damit Gefährlichkeit und empfahl eine Einweisung in eine Anstalt für zurechnungsfähige Rechtsbrecher.
Die Geschworenen folgten der Einschätzung und verhängten nicht rechtskräftig wegen Mordversuchs, Nötigung und Vergewaltigung einstimmig Anstaltseinweisung (Therapie) und 20 Jahre Haft.