Die Reform der deutschen Bund-Länder-Finanzbeziehungen

Berlin (APA/Reuters) - Nach jahrelangen Verhandlungen hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag grünes Licht für die Neuordnung der Finanzbez...

Berlin (APA/Reuters) - Nach jahrelangen Verhandlungen hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag grünes Licht für die Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Bundesländern gegeben. Der Bundesrat wird der letzten und größten Reform der Großen Koalition voraussichtlich am Freitag zustimmen. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

WORUM GEHT ES GENAU?

Von den Bürgern unbemerkt werden jedes Jahr zwischen den staatlichen Ebenen (Bund, Länder, Gemeinden) Steuereinnahmen in Milliardenhöhe umverteilt: im vergangenen Jahr über 23 Milliarden Euro. Dadurch soll sichergestellt werden, dass dem Staat in ganz Deutschland ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, etwa für Straßen, Schulen, Polizei oder Verwaltung.

Die derzeitigen Regelungen zum Bund-Länder-Finanzausgleich laufen Ende 2019 aus, ebenso der Solidarpakt II mit dem Osten. Deshalb musste eine neue Vereinbarung gefunden werden - ein Mammutprojekt, mit dem die finanziellen Weichen ab 2020 neu gestellt werden. Die Reform erfordert 13 Grundgesetzänderungen, denen Bundestag und -rat jeweils mit Zwei-Drittel-Mehrheit zustimmen müssen, sowie etliche weitere Gesetzesänderungen.

WIE FUNKTIONIERT DER NEUE FINANZAUSGLEICH?

Das System wird grundlegend geändert: Der - horizontale - Finanzausgleich der Bundesländer untereinander wird abgeschafft. Stattdessen wird ihre unterschiedliche Finanzkraft ab 2020 schon bei der Verteilung der Umsatzsteuer ausgeglichen, ergänzt um Zu- und Abschläge je nach der Finanzkraft der Bundesländer.

Außerdem zahlt der Bund rund 9,7 Milliarden Euro zusätzlich in das neue Finanzausgleichssystem. Damit werden die Geberländer Bayern, Baden-Württemberg und Hessen entlastet. Zugleich kann der Bund Bremen und dem Saarland Sanierungshilfen gewähren.

WAS HAT DER BUND DAVON?

Der Bund legt mehr Geld auf den Tisch, sichert sich aber auch größere Kontrollrechte bei der Mittelverwendung. So wird der gemeinsame Stabilitätsrat von Bund und Ländern gestärkt: Er überwacht künftig auch die Einhaltung der Schuldenbremse im Grundgesetz. Außerdem darf etwa der Bundesrechnungshof bei Mischfinanzierungen auch in die Bücher der Länder schauen.

WAS VERÄNDERT SICH NOCH?

Der Bund bekommt die alleinige Zuständigkeit für die Autobahnen, die künftig in einer privatrechtlich organisierten neuen Infrastrukturgesellschaft des Bundes verwaltet werden. Bisher bauen und betreiben die Länder die Autobahnen im Auftrag und auf Kosten des Bundes. Die Neuregelung soll durch die Entflechtung der Zuständigkeiten Reibungsverluste verringern.

Eine Privatisierung der Autobahnen, auch von Teilstücken, wird im Grundgesetz allerdings ausgeschlossen. Dieser Punkt war bis zuletzt in der Koalition heftig umstritten, weil die SPD auf ein möglichst wasserfestes Privatisierungsverbot beharrte.

Die Online-Anwendungen der Verwaltung werden über ein vom Bund errichtetes zentrales Bürgerportal erreichbar gemacht.

Der Bund bekommt erweitere Weisungsrechte in der Steuerverwaltung, vor allem beim IT-Einsatz in den Finanzämtern.

Die Finanzierungsverantwortung für den Unterhaltsvorschuss für nicht zahlungswillige Elternteile geht auf die Länder über.

WAS SPRINGT FÜR DIE KOMMUNEN HERAUS?

Bisher verbietet das Grundgesetz direkte Finanzhilfen des Bundes an die Kommunen. Denn diese sind rechtlich an die Bundesländer angebunden. Dieses Kooperationsverbot wird im Bildungsbereich gelockert. Künftig darf der Bund finanzschwache Kommunen direkt fördern, etwa bei der Sanierung von Schulen. Dazu wird ein Bundesprogramm mit 3,5 Milliarden Euro aufgelegt.